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  • UliSchirm
    antwortet
    Der VDE-Verlag selbst schreibt in seinen Erläuterungen in dem Standardwerk "VDE 0100 und die Praxis" zur DIN VDE 0100-410 Abschnitt 412.2.1 (Anforderungen an Betriebsmittel SK II):
    • "Die geerdeten Leiter, wie Schutzleiter, PEN-Leiter, Schutzpotentialausgleichsleiter usw., an berührbaren Körpern oder anderen leitfähigen Teilen, wie Tragkon- struktionen oder Tragschienen, dürfen nicht angeschlossen werden."
    Das gilt erst mal als Grundsatz. Es sind aber in Einzelfällen Ausnahmen möglich:
    • "Wenn in Einzelfällen ein solcher Leiter angeschlossen werden muss, so geht die Eigenschaft der Schutzisolierung für dieses Betriebsmittel verloren, und das Symbol (Doppelquadrat) muss unkenntlich gemacht werden. Werden die geerdeten Leiter nur durchgeschleift, bleibt die schutzisolierende Eigenschaft der Schaltgerätekombination erhalten, und das Symbol (Doppelquadrat) braucht nicht entfernt zu werden. Die Schiene oder das Tragorgan sind aber als geerdet zu kennzeichnen, was durch die Anbringung des Erdungszeichens mit dem Symbol (Erde), durch eine deutliche Beschriftung „PE“ oder durch ein Klebeband in den Farben „Grün-Gelb“ erfolgen kann. Auch das Durchschleifen von Kabeln und Leitungen mit geerdetem Schirm ist zulässig, wenn die Schirme auf isolierten Klemmen geführt werden."
    Damit ist doch klar, dass ein geerdetes Bauteil ein technisch notwendiger Einzelfall bleiben muss, wie das bei der Verwendung von Reihenklemmen eben ist.

    Mitnichten kann hieraus abgeleitet werden, dass die gesamte Tragkonstruktion geerdet sein darf, weil dann der Grundsatz missachtet wird und es weder ein Einzelfall, noch technisch notwendig ist.

    Uli

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  • larsrosen
    antwortet
    Zitat von gbglace Beitrag anzeigen
    Vielleicht kann die Frage Aktives Teil ja / nein noch jemand genauer beleuchten?
    Hallo,

    innerhalb einer Schutzhülle z.b bei SKII-Geräten oder bei isolierten Räumen(Schutz durch isolierten Standort) dürfen keine Fremden Potentiale ohne Schutz gegen direktes berühren eingeführt werden. Dies stellt eine Schutzartenverletzung dar.
    Wenn aus Gründen der elektrischen Sicherheit, ein Fremdpotentiam weiterverteilt werden muss innerhalb dieser Schutzzone, wird dieses als "aktives Teil" behandelt und muss gehen direktes berühren geschützt werden.

    Für mich persönlich sind beide Varianten keine Erklärung ob es gefordert ist, oder nicht. Denn klar ist die Hutschiene wird zum aktiven Teil oder Hutschiene+Traggerüst und das innerhalb einer Schutzzone. Normalerweise müssten jetzt diese Teile vollständig gegen direktes berühren geschützt werden, auch nach entfernen der Abdeckung.

    Es gibt aus meiner Sicht nur 2 Gründe warum die
    Hutschiene einzeln isoliert sein sollte:
    1. Potentialverschleppung bei Fehler in der Schutzhülle.
    2. Keine elektrisch zugelassene Verbindung über das Traggerüst.
    Zuletzt geändert von larsrosen; 22.10.2017, 09:29.

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  • RBender
    antwortet
    Ich habe die o.g. Normen nicht in der Liste der eingeführten technischen Baubestimmungen gefunden.
    Bauaufsichtlich ist die Umsetzung also nicht direkt gefordert. Schon mal über die Konsequenzen nachgedacht?

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  • evolution
    antwortet
    Zitat von gbglace Beitrag anzeigen
    Ich bin ja niemand vom Fach. Aber wenn ich nun die beiden Meinungen hier vergleiche stellt sich nur noch die Frage ob das Traggerüst als aktives Teil zu bezeichnen ist.
    So sehe ich das auch. Wenn das Traggerüst korrekt geerdet ist, dann ist dies zulässig und die SKII bleibt hiervon unberührt. Und die Schraubverbindung zwischen Hutschiene und Traggerüst stellt eben keine ordentliche elektrische Verbindung dar, hierfür bieten die Hersteller eigens Kupferschienen an...


    UZ020.jpg
    Zuletzt geändert von evolution; 22.10.2017, 09:07. Grund: Bild hinzugefügt (Hager UZ020)

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  • gbglace
    antwortet
    Ich bin ja niemand vom Fach. Aber wenn ich nun die beiden Meinungen hier vergleiche stellt sich nur noch die Frage ob das Traggerüst als aktives Teil zu bezeichnen ist.

    Zitat von UliSchirm Beitrag anzeigen
    "Leitfähige Teile innerhalb der isolierenden Umhüllung dürfen nicht an einen Schutzleiter angeschlossen sein. Dies schließt jedoch nicht aus, dass Anschlussmöglichkeiten für Schutzleiter vorgesehen sind, die notwendigerweise durch die Umhüllung geführt werden, weil sie für andere Betriebsmittel benötigt werden, deren Versorgungsstromkreis ebenfalls durch die Umhüllung geführt ist. Innerhalb der Umhüllung müssen alle solchen Leiter und ihre Anschlussklemmen wie aktive Teile isoliert sein, und ihre Anschlussklemmen müssen als Schutzleiter-Anschlussklemmen gekennzeichnet sein."
    vs.

    Zitat von Arctyc Beitrag anzeigen
    In der VDE 0100-410 (diese beschreibt die Anforderungen an die Schutzklassen) kann ich leider nichts dazu finden, dass das Traggerüst nicht geerdet sein darf. Das Traggerüst fällt in der Norm genauso wie die Hutschienen unter den selben Terminus "nicht isolierte, aktiven Teile" und wird gleich behandelt.

    Wenn nein dann dann ist der Isolierte Aufbau absolut eindeutig zwingend erforderlich. Wenn Ja dann kann man hier noch weiter streiten wird aber von der Norm (wenn es alles diesbezüglichen Normen waren) nicht gefordert. Besser bzw. sicherer ist es wohl mit.

    Ist das Traggerüst ein aktives Teil bliebe für mich aber noch die Unschärfe das nach Normentext eben für die PE-Verbindung zugelassene Klemmen zu verwenden sind. Hier wurden ja auch schon diverse Beispiele genannt wie es richtig und wie es falsch ausgeführt ist, wobei sich dann hier auch alle einig waren. Und damit viele dann aber wiederum die Verbindung 2 Stücke Blech mit ner einfachen Schraube als normgerechte Verbindung wieder raus (Verschraubung Hutschiene auf Traggerüst). Somit wäre das Ziel bei Traggerüst = aktivem Teil und normgerechter Verbindung mit PE nicht erfüllt. Also entweder gibt es dabei nun einen inhaltlichen Wiederspruch in den Normen oder das Traggerüst ist einfach kein aktives Teil und es gehören die Hutschienen isoliert vom Traggerüst aufgebaut.

    Vielleicht kann die Frage Aktives Teil ja / nein noch jemand genauer beleuchten?

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  • Sovereign
    antwortet
    Zitat von UliSchirm Beitrag anzeigen
    Weil bei isolierter Hutschiene und Verwendung von Phoenix PTI 2,5 die Berührungsschutzabdeckung nicht mehr drauf passt
    Guter Beitrag aber diese Begründung lasse ich nicht gelten! Das passt beim Schrank von Striebel und John definitiv mit den ZK90 (Habe es selber schon gebaut)

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  • UliSchirm
    antwortet
    Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
    Also, soweit ich weiß, ist es nicht direkt vorgeschrieben.
    Doch, es ist vorgeschrieben!

    Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
    @Ulischirm
    Vielleicht kannst du ja die Fakten zusammenfassen.....
    Zusammenfassend kann man sagen, dass in Einfamilienhäusern in Deutschland Stromkreisverteiler in Schutzklasse II zwingend vorgeschrieben sind und dass leitfähige Teile innerhalb der isolierenden Umhüllung nicht an einen Schutzleiter angeschlossen sein dürfen. Anschlussmöglichkeiten für Schutzleiter (Hutschiene) müssen wie aktive Teile isoliert sein, und ihre Anschlussklemmen müssen als Schutzleiter-Anschlussklemmen gekennzeichnet sein.

    Nun taucht natürlich sofort wieder die Frage auf, wo das denn steht.

    Die Forderung nach Schutzklasse II ergibt sich aus DIN 18015-1, DIN VDE 0603-1 und DIN 43871

    DIN VDE 0603 Teil 1:
    • 1 Anwendungsbereich: Diese Norm gilt für Betriebsmittel für die Energiezuführung, -verteilung und -messung in elektrischen Anlagen für Hausinstallationen wie z. B. Wohnhäuser, Schulen, Verwaltungs-, Bürogebäude und ähnliche) nach DIN VDE 0100 Teil 200.
    • 2 Betriebsmittel. Betriebsmittel sind: a) Installationskleinverteiler nach DIN 43871 b) Zählerplätze nach den Normen der Reihe DIN 43870 c) Zählerplätze nach den Normen der Reihe DIN 43870 mit Stromkreisverteiler in gemeinsamer Umhüllung...
    • 4. Anforderungen. Betriebsmittel nach Abschnitt 2 müssen schutzisoliert und so gebaut und bemessen sein, daß sie im bestimmungsgemäßen Gebrauch zuverlässig sind und keine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen.
    Die Forderung nach einer isolierten Anschlussmöglichkeit für Schutzleiter innerhalb eines SK II Verteilers ergibt sich aus:

    DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 Abschnitt 412.2.2.4:
    • "Leitfähige Teile innerhalb der isolierenden Umhüllung dürfen nicht an einen Schutzleiter angeschlossen sein. Dies schließt jedoch nicht aus, dass Anschlussmöglichkeiten für Schutzleiter vorgesehen sind, die notwendigerweise durch die Umhüllung geführt werden, weil sie für andere Betriebsmittel benötigt werden, deren Versorgungsstromkreis ebenfalls durch die Umhüllung geführt ist. Innerhalb der Umhüllung müssen alle solchen Leiter und ihre Anschlussklemmen wie aktive Teile isoliert sein, und ihre Anschlussklemmen müssen als Schutzleiter-Anschlussklemmen gekennzeichnet sein."
    Weitere Hinweise finden sich in der DIN EN 61439-1 VDE 0660-600-1:2012-06.


    Des Weiteren verweise ich auf zwei Fachbeiträge von Gerhald Budde, die in der Fachzeitschrift "de" erschienen sind (leider kostenpflichtig):Die Aussage in beiden Publikationen ist absolut eindeutig. Es gibt keine Ausnahmen, Wahlmöglichkeiten oder Interpretationsspielraum.


    Nun fragt man sich natürlich, warum denn in der Praxis eine so eindeutige normative Vorgabe offensichtlich immer wieder ignoriert, ja sogar in Abrede gestellt wird. Ehrlich gesagt weiß ich die Antwort nicht, aber ich habe ein paar Vermutungen:
    • Weil man's schon immer so gemacht hat
    • Weil es weniger Arbeit macht und billiger ist
    • Weil der Laie hinter der Berührungsschutzabdeckung eh nichts zu suchen hat
    • Weil bei isolierter Hutschiene und Verwendung von Phoenix PTI 2,5 die Berührungsschutzabdeckung nicht mehr drauf passt
    • Weil man ja den Verteiler einfach als SK I umdeklarieren darf
    • Weil das doch viel sicherer ist, wenn das Traggerüst isoliert ist
    Wer so argumentiert handelt verantwortungslos und hat das Schutzziel der SK II nicht verstanden.

    Jeder Bauherr hat das Anrecht auf eine normativ einwandfreie Elektroinstallation und darf sich gerne auf die hier zitierten Quellen berufen.

    Uli

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  • Reinecke
    antwortet
    Die SK I und SK II sind zu beachten. Durch die Reihenklemmen wird das ganze geändert. Fakt ist hier wenn ein Sachverständiger die Verteilung abnehmen würde (im EFH Bereich nich üblich) dann wäre das ein Mangel. Norm kann ich dazu aber auch gerne nachreichen :-)

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  • larsrosen
    antwortet
    Also, soweit ich weiß, ist es nicht direkt vorgeschrieben.
    Aber die Empfehlung der Hersteller ist, das jede Hutschiene isoliert sein sollte, da im Fehlerfall für Verteilerstromkreise andere abschaltzekten gelten wie für Endstromkreise.
    Ist die Hutschiene mit dem Gerüst verbunden steht jedes Gerät unter der Fehlerspannung.

    @Ulischirm
    Vielleicht kannst du ja die Fakten zusammenfassen.....

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  • UliSchirm
    antwortet
    Zitat von Arctyc Beitrag anzeigen

    Das ist kein Unsinn! Kannst Du Deine Behauptung auch mit Fakten untermauern ... natürlich nicht.
    Lutz
    Hab ich doch, siehe Link. Das sind sehr belastbare Fakten! Wird selbst Dich überzeugen.

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  • Arctyc
    antwortet
    Zitat von UliSchirm Beitrag anzeigen

    Diese Aussage ist falsch! Mit schöner Regelmäßigkeit wird dieser Unsinn hier behauptet.
    Das ist kein Unsinn! Kannst Du Deine Behauptung auch mit Fakten untermauern ... natürlich nicht. In der VDE 0100-410 (diese beschreibt die Anforderungen an die Schutzklassen) kann ich leider nichts dazu finden, dass das Traggerüst nicht geerdet sein darf. Das Traggerüst fällt in der Norm genauso wie die Hutschienen unter den selben Terminus "nicht isolierte, aktiven Teile" und wird gleich behandelt.

    Bitte lasst uns doch bei Fakten bleiben. Hier wird immer wieder behauptet, dass die Hutschienen gegenüber dem Traggerüst isoliert auszuführen sind, um eine SKII zu erreichen. Zumindest mit den Anforderungen an die Schutzklasse lässt sich dies nicht begründen (s.o. #1450). Vielleicht gibt es auch andere Vorschriften (Normen oder TAB - keine Zitate/Interpretationen aus irgend einem Buch, sondern wirklich die Vorschrift), die dies vorsehen? Mir ist keine bekannt und Google findet auch keine.

    Gibt es hier jemanden, der zum Thema mit Fakten argumentieren kann? Ich lasse mich gerne umstimmen ...

    Viele Grüße
    Lutz

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  • BadSmiley
    antwortet
    Was mir gerade noch aufgefallen ist,aber das kann man ja dem Status "Noch nicht fertig" zu schieben. Die blauen N-Auflageblöcke von Wago haben Isolierendplatten, die sind in den Auflageblöcken über 3 Giesnasen befestigt. Diese kann man heraus brechen und rechts und links, oben bei der N-Schiene einsetzen. Dann ist die sauber abgeschlossen und seitlich isoliert und guckt nicht so weit hinaus wie auf den Fotos.

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  • xrk
    antwortet
    Zitat von matte1987 Beitrag anzeigen
    Am meisten hier verwirrt mich die Diskussion um die Tauglichkeit des Schrankes.
    Deine Schränke sind OK (beide Schutzisoliert). Nur wie die Hutschienen innen geerdet sind, ist verbesserungsbedürftig. Z.B. sollten die geerdeten Hutschienen mit ZK90 oder ZW39 vom EDF-Traggerüst isoliert sein und jede Hutschiene, die Erdung benötigt, sollte sein eigenes Reihenklemme als PE-Verbindungspunkt bekommen.

    Zitat von matte1987 Beitrag anzeigen
    Ich habe nun noch etwas gesucht, kann es sein, dass es sich um folgendes Modell handelt?
    Deine Schränke sind 1/5A und 4/5A.

    Zitat von BadSmiley Beitrag anzeigen
    Das die KNX Leitungen zu lange entmantelt sind, ist übrigens falsch. Die könnten da komplett ohne Mantel sein, müssen dann aber den Abstand von 4mm zu 230V Leitungen einhalten. Ich sehe da oben keine 230V Leitungen, also wäre das Abmantel so für mich in Ordnung und die KNX Spezifikation würde mir da recht geben.
    Das ist korrekt, solange der 4mm Abstand eingehalten wird. Nun vorbildlich ist es meiner Meinung nach wie abgebildet nicht.
    Zuletzt geändert von xrk; 21.10.2017, 16:14.

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  • matte1987
    antwortet
    Ok, danke!

    Ich habe nun noch etwas gesucht, kann es sein, dass es sich um folgendes Modell handelt?

    http://www.striebelundjohn.com/conte...215-mm-ap-ip43

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  • BadSmiley
    antwortet
    Es gibt in der VDE eine Beschreibung wie eine Ordnungsgemäße PE Verbindung auszusehen hat mit Gegenmutter, Sicherungsring und Schraube... so auf alle Fälle nicht, wie auf dem Bild zu sehen ist. Die Hutschienen gehören alle getrennt angefahren, z.b. mit 10mm² PE Durchgangsklemmen. Es kann dann von Klemme zu Klemme mit 10mm² gebrückt werden. Da die Hutschiene eigentlich isoliert gehört, jede Hutschiene für sich.

    PS: Ich bin es leid genaue VDEs mit Absatz usw zu nennen. Damit erleichtere ich nur die Lesefaulheit der Kollegen. Ich stelle die Gegenfrage, der Kollege möchte mir bitte den VDE/Normen Auszug zeigen, in dem steht, das es so korrekt ist.

    Das die KNX Leitungen zu lange entmantelt sind, ist übrigens falsch. Die könnten da komplett ohne Mantel sein, müssen dann aber den Abstand von 4mm zu 230V Leitungen einhalten. Ich sehe da oben keine 230V Leitungen, also wäre das Abmantel so für mich in Ordnung und die KNX Spezifikation würde mir da recht geben.
    Zuletzt geändert von BadSmiley; 21.10.2017, 15:18.

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