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Es gibt einschlägige Interpretationen davon die wir dir vorgelegt haben. Selbst juristen haben darüber geurteilt und du bleibst dabei.
Stimmt und anhand dieser einschlägigen "Interpreationen" (sollten es nicht besser Regeln anstelle von Vermutungen sein?) haben wir dir gezeigt, dass du eben nicht verstanden hast, was darin steht. Selbst Juristenurteile konnte ich keine von dir lesen.
Warum greift ihr denn nun Larsrosen an?
Warum geht man nicht auf meine Argumente ein? Keine Belege dafür? Es wundert mich nicht, denn es gibt keine.
Ihr biegt klare Definitionen aus der TAB und NAV so wie ihr es gerne hättet und versucht Damit euer Tun und Handeln zu legitimieren. Und steckt damit vielleicht auch noch Mitleser an, die dann der Meinung sind, dies sei in Ordnung...
Das wurde so nie gesagt. Es hat immer eine Abnahme inkl. Messprotokoll zu erfolgen!
Ich bleib bei meiner Meinung mich lieber an NAV, TAB und vorallemderen Zuständigkeistbereiche und Definition zu halten, anstatt auf "Interpreationen" davon zu hören.
Haben den Thread wirklich genug vollgeschrieben und sind mittlerweile sowas von OT, deswegen steig ich hier aus.
Eigentlich wollte ich nichts mehr schreiben, da du aber mit jeder Quelle immer auf die Gleiche Verordnung (NAV) eingehst und immer wieder nicht verstehst noch ein aller letztes mal, falsches kann ich nicht stehen lassen:
Hier geht es wieder um die NAV, die jedoch nur bis zum Zähler ihre Zuständigkeit besitzt (inkl. TAB), da wir vor dem Zähler nicht arbeiten ist das also hinfällig.
Ebenfalls NAV -> Vorm Zähler arbeiten wir nicht, hinfällig.
§15, ist jedoch der erste Satz sehr interessant:
Die Überprüfung der Kundenanlage durch den Netzbetreiber greift unzulässig in den Bereich des Kunden ein, für den nur der Kunde selbst verantwortlich ist.
Die willkürlichen Interpretationen generieren hier nur zwei Leute...
Ich bin bei einem Netzbetreiber beschäftigt und habe zwei Jahre lang das Hausanschlussgeschäft im Bereich Nieder- und Mittelspannungsnetz betreut. Ich denke, ich habe spätestens dort gelernt, wie die TAB und die NAV anzuwenden ist und worauf die sich bezieht.
Dieses Besserwissertum hier kann ich und will ich nicht mehr kommentieren; dafür ist mir meine Zeit zu Schade.
Ich möchte nur deutlich hervorheben und eindringlich davor warnen, die selbstkonstruierten Meinungen und Beugung der gesetzlichen Regeln (NAV), den Anerkannten Regeln der Technik (VDE AR-4100) und den vertraglichen Vereinbarungen gegenüber dem Netzbetreiber (TAB 2019 nebst jeweiligem Anhang des zuständigen Netzbetreibers) von MasterOfPuppets und denism91 zu ignorieren. Im Schadenfall ist das nicht nur ein Vertragsbruch gegenüber dem Netzbetreiber, sondern auch auf Grund der Zuwiderhandlung gegen die NAV auch eine strafbare Handlung.
larsrosen : deine Meinung als konzessionierter Installateur kann leider auch nicht überzeugen; schade drum...
An die Moderation:MathiasSAScherff
Ich schließe mich larsrosen an und bitte, diese falschen Veröffentlichungen und Anleitung zu illegalen Machenschaften zu löschen, denn hier droht Gefahr durch Nachahmer.
Ich möchte nur deutlich hervorheben und eindringlich davor warnen, die selbstkonstruierten Meinungen und Beugung der gesetzlichen Regeln (NAV), den Anerkannten Regeln der Technik (VDE AR-4100) und den vertraglichen Vereinbarungen gegenüber dem Netzbetreiber (TAB 2019 nebst jeweiligem Anhang des zuständigen Netzbetreibers) von MasterOfPuppets und denism91 zu ignorieren. Im Schadenfall ist das nicht nur ein Vertragsbruch gegenüber dem Netzbetreiber, sondern auch auf Grund der Zuwiderhandlung gegen die NAV auch eine strafbare Handlung.
Ich würde dich hiermit doch mal höflich bitten nicht beleidigend zu werden.
Wir haben lediglich Texte aus NAV sowie TAB zitiert und keine "selbstkonstruierte" Meinung geschaffen
Ich bin bei einem Netzbetreiber beschäftigt und habe zwei Jahre lang das Hausanschlussgeschäft im Bereich Nieder- und Mittelspannungsnetz betreut. Ich denke, ich habe spätestens dort gelernt, wie die TAB und die NAV anzuwenden ist und worauf die sich bezieht.
Ich möchte nur deutlich hervorheben und eindringlich davor warnen, die selbstkonstruierten Meinungen und Beugung der gesetzlichen Regeln (NAV), den Anerkannten Regeln der Technik (VDE AR-4100) und den vertraglichen Vereinbarungen gegenüber dem Netzbetreiber (TAB 2019 nebst jeweiligem Anhang des zuständigen Netzbetreibers) von MasterOfPuppets und denism91 zu ignorieren.
Ich schließe mich larsrosen an und bitte, diese falschen Veröffentlichungen und Anleitung zu illegalen Machenschaften zu löschen, denn hier droht Gefahr durch Nachahmer.
Im Schadenfall ist das nicht nur ein Vertragsbruch gegenüber dem Netzbetreiber, sondern auch auf Grund der Zuwiderhandlung gegen die NAV auch eine strafbare Handlung
Und nochmal (mittlerweile zum 3. mal, habt ihr beide wirklich so ein heftiges Lese-/Verständnisproblem?):
Wenn du nun als Privatmann deinen Verteiler selbst zusammen baust (nicht angeschlossen und nicht unter Spannung!) z.B. in deiner Garage und du findest einen Elektriker (z.B.: Bekannten) der auch dein Zähler beantragt, ihn dir später anschließt, durchmisst und abnimmt, spricht nichts dagegen, das ist erlaubt, er trägt dafür aber dann die Verantwortung.
Ich schließe mich larsrosen an und bitte, diese falschen Veröffentlichungen und Anleitung zu illegalen Machenschaften zu löschen, denn hier droht Gefahr durch Nachahmer.
Von denen kommt bestimmt gleich einer und behauptet, dass die NAV direkt von der Elektrikerlobby verfasst wurde
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