- "Die geerdeten Leiter, wie Schutzleiter, PEN-Leiter, Schutzpotentialausgleichsleiter usw., an berührbaren Körpern oder anderen leitfähigen Teilen, wie Tragkon- struktionen oder Tragschienen, dürfen nicht angeschlossen werden."
- "Wenn in Einzelfällen ein solcher Leiter angeschlossen werden muss, so geht die Eigenschaft der Schutzisolierung für dieses Betriebsmittel verloren, und das Symbol (Doppelquadrat) muss unkenntlich gemacht werden. Werden die geerdeten Leiter nur durchgeschleift, bleibt die schutzisolierende Eigenschaft der Schaltgerätekombination erhalten, und das Symbol (Doppelquadrat) braucht nicht entfernt zu werden. Die Schiene oder das Tragorgan sind aber als geerdet zu kennzeichnen, was durch die Anbringung des Erdungszeichens mit dem Symbol (Erde), durch eine deutliche Beschriftung „PE“ oder durch ein Klebeband in den Farben „Grün-Gelb“ erfolgen kann. Auch das Durchschleifen von Kabeln und Leitungen mit geerdetem Schirm ist zulässig, wenn die Schirme auf isolierten Klemmen geführt werden."
Mitnichten kann hieraus abgeleitet werden, dass die gesamte Tragkonstruktion geerdet sein darf, weil dann der Grundsatz missachtet wird und es weder ein Einzelfall, noch technisch notwendig ist.
Uli


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