Zitat von Voltus
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ich hatte mich bei der Innung zum TREI Kurs angemeldet. Die Anmeldung wurde akzeptiert. Durch meine Ausbildung und meinen staatlich geprüften Techniker im Bereich Energie und Automatisierungstechnik hatte ich auch alle Voraussetzungen erfüllt. Notwendiges Equipment und Normen hatte ich auch. Wenige Tage vor dem Kurs wollte die Innung dann plötzlich das ich meine Handwerkskarte vorlege. Im Anmeldeformular war dies nicht als Bedingung genannt. Diese Karte hatte ich natürlich nicht, war ja nicht selbständig und in der Handwerksrolle eingetragen. Hätte ich einen Meisterkurs belegt hätte den TREI Sachkundenachweis ohne Handwerkskarte mitmachen können. Gespräche haben zu nichts geführt, es kam nur der Vorschlag, ich solle mich bei einen Handwerksbetrieb einstellen lassen, wenn mir der Chef dort seine Karte gibt und damit einverstanden ist könne ich den Kurs belegen. Ich könne aber auch einen Meisterkurs machen da ist der TREI Schein dabei und ich brauche keine Handwerkskarte. Mann wollte mir weder die Teilnahme am der Prüfung gestatten, noch die Kursgebühren erlassen. Begründung die Rücktrittsfrist sei vorbei. Nur durch einschalten meiner Rechtsschutzversicherung konnte ich die Kosten vermeiden, die hatten schiss das ich sie verklage.
Für mich ist das nach Marktabschottung.
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