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livingpure Dwirst ja wohl kein kurschlussfestes Kabel im EFH aussehalb des Verteilers verlegen oder?
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Und wer sagt dass dies das gleiche Kabel ist und das für die Steckdose unten nicht einfach nur seitlich an den Schaltern vorbei läuft? Man redet da halt von Ausnahmen aber definiert nicht was nun genau ne Ausnahme darstellt.. Da wird "jeder" Elektriker ankommen und sagen sein Werk sei nun eine dieser Ausnahmen.Zitat von vento66 Beitrag anzeigenSicher, wenn die Steckdose klassisch unter dem Schalter sitzt, wird der N traditionell genutzt werden
Mag sein, was dann aber halt auch ne Reihe von negativen Auswirkungen hat was eben die "Ausnahmen" angeht. Am Ende überführt man dann die Entscheidung wieder zum Elektriker...Zitat von livingpure Beitrag anzeigenDie Norm legt das nicht eindeutiger fest, weil es schlichtweg nicht möglich ist.Zuletzt geändert von ewfwd; 30.05.2021, 23:01.
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Zitat von vento66 Beitrag anzeigenAber wohl auch schon länger nicht mehr (so 20 Jahre), da es genau dort zu Verwechslungen kommen kann.Ich will jetzt nicht lange österreichische Normen lesen, kann mir aber nicht vorstellen, dass dort ein Außenleiter nicht blau sein darf. Das würde komplexere Elektroinstallationen unmöglich machen.Zitat von ewfwd Beitrag anzeigenund schreiben N hat immer blau zu sein und blau darf nur N sein
Es macht auch wenig Sinn vorzuschreiben, dass N blau sein muss und nur N blau sein darf.
Ihr versteift euch auf den einfachen Fall einer kleinen Wohnungsinstallation, aber soll man jetzt auf ein NSHXAFö verzichten, weil es das nicht in blau gibt, oder tauscht ihr jedes Mal die Aderfarbe aus, wenn in einer Installation der Neutralleiter zum Außenleiter wird? (zum Beispiel weil die Notversorgung einspringt) Selbst in Wohnungen wird doch noch oft eine mehradrige Leitung ohne Farben, sondern Nummern verwendet.
Die Norm legt das nicht eindeutiger fest, weil es schlichtweg nicht möglich ist.
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Sicher, wenn die Steckdose klassisch unter dem Schalter sitzt, wird der N traditionell genutzt werden. Oder am anderen Ende ist irgendwo eine Dose, wo das Schalterkabel und das Leuchtenkabel zusammentreffen. Wie sieht es denn an dem Ende der Leitung aus? Aber wir reden hier ja von Neuanlagen, und Schaltern die eh nur mit 30V betrieben werden.
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Dann sollte man das halt so in die Norm schreiben.. "wenn es nicht zu verwechselungen kommen kann" ist so oder so auszulegen. Ich kann auch sagen in einer Dose mit klasischen Schaltern brauch ich ja kein N, also gehe ich davon aus dass es dort auch keinen gibt, ergo kann der blaue auch nicht mit N verwechselt werden denn es gibt ja gar keinen N in der Dose.Zitat von vento66 Beitrag anzeigenIst in der Anlage (das wäre das gesamte EHF) ein Neutralleiter vorhanden, ist der blaue als geschaltener tabu.
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Es soll wohl Anlagen geben, die keinen N benötigen, und wieso sollen die den dann nicht nehmen dürfen? So viel Interpretationsspielraum ist da nicht. Ist in der Anlage (das wäre das gesamte EHF) ein Neutralleiter vorhanden, ist der blaue als geschaltener tabu. Dafür gibt es auch eigene Kabel. Und nein, NYM-O ist UP auch nicht zulässig
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Dann müsste man für den Fall einfach andere Kabel benutzen. Wäre doch sinniger als so eine "Klausel" in ne Norm zu packen die nen Interpretationsspielraum zulässt.
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Verwechslungen sind nicht möglich, wenn es in deinem Gebäude keinen N gibt.
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Ja bei uns ist das aber noch so. Der Elektriker damals hat sogar folgendes gemacht: Sich fürs Außenlicht aus einem 3x1,5 N geholt, und L für nen Taster. Über nen zweites 3x1,5 liegt dann L fürs Außenlicht und der blaue ist die geschaltete Phase vom Taster.Zitat von vento66 Beitrag anzeigenAber wohl auch schon länger nicht mehr (so 20 Jahre), da es genau dort zu Verwechslungen kommen kann.
Ich würde diesen "wenn es nicht zu verwechselungen kommen kann" Schwachsinn daher einfach streichen und schreiben N hat immer blau zu sein und blau darf nur N sein. Wäre eindeutiger statt diesem "ja eigentlich nur dafür aber Ausnahmen sind erlaubt"
Und woraus geht hervor dass dies SELV mit einschließt? So oder so liegt ja keine unmittelbare Gefahr vor. Ich bleib dabei, vor Gericht würde ein Elektriker damit in meinen Augen durchkommen. Letztendlich muss er die Gefahr ja selbst abschätzen und in dem Fall seh ich beim besten Willen keine. Man könnte auch so argumentieren "oh ich sehe ein grün gelben aus der Wand gucken also gehe ich davon aus der liegt auf PE" obwohl er wegen ner SELV Anwendung aber in der Luft liegt. Nen Grüngelber der frei in der Luft ist ist ja auch "gefährlich"Zitat von vento66 Beitrag anzeigennur mal 10 Sekunden Google angeworfen:Zuletzt geändert von ewfwd; 30.05.2021, 22:33.
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nur mal 10 Sekunden Google angeworfen:in Deutschland ist das die DIN VDE 0100-540. Dort, wie auch in der Schweiz muss ein Schutzleiter über die gesamte Länge mit der Farbkombination grün/gelb gekennzeichnet sein. Diese Farbkombination darf nur für Leiter mit Schutzleiterfunktion (also auch für PEN-Leiter) und für keinen anderen Zweck verwendet werden.
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Wer sagt denn dass Gelb/Grün nur dafür verwendet werden darf insbesondere bei SELV Anwendungen? Die Norm die ich kenne bezieht sich nur auf 230V Anwendungen.Zitat von uncelsam Beitrag anzeigenJa, wie gbglace schon richtig geschrieben hat, brauchst du für rgbw 5 Leiter, da aber Gelb/Grün ausschließlich für als PE(N) verwendet werden darf, fehlt dir bei eine 5x NYM ein Leiter.
SELV LED (Anlagen) darf aber im Grunde jeder dran herumbauen. Wo steht jetzt geschrieben dass die Normen die für 230V gelten einfach auch 1:1 auf solche SELV Geschichten übertragen werden MÜSSEN ?
Sofern da vorher nix vereinbart wurde würde ich auch mal behaupten dass kein deutsches Gericht einen Elektriker wegen "missbrauch" von Grün/Gelb bei ner SELV Anwendungen verknacken würde einfach weil beim besten Willen keine Gefahr davon ausgeht.
Wesentlich gefährlicher finde ich da schon ne fehlende Trennung zwischen 230V und 24V Geschichten, wenn dann noch die Kabel alle gleich aussehen kann man durchaus mal 230V wo hinschicken wo nur 24V sein sollten.
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Aber wohl auch schon länger nicht mehr (so 20 Jahre), da es genau dort zu Verwechslungen kommen kann.
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Solche Sätze in Normen liebe ich, wo man sich dann über die Auslegung streiten kann. Wann kann denn keine Verwechselung stattfinden? Hier dürfte es wieder mehr als eine Meinung geben.Zitat von BlackDevil Beitrag anzeigenAllgemeine Bestimmungen ist blau gefordert, Ausnahmen sind möglich wenn keine Verwechslung stattfinden kann. Bei einer Wagoklemme in einer Dose sehe ich kein Problem, aber bei den Abgangsklemmen im Schrank sehe ich das äußerst kritisch.
Im übrigen blau kann auch mal ne geschaltete Phase sein vorallem in einem 3x1,5. Ist so erlaubt, aber auch hier würde ich sagen sind Verwechselungen leicht möglich.
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Zitat von andreas221988 Beitrag anzeigenJa es wurde ein 5 Adriges NYM Kabel für 24v RGBW Stripes verwendet. Ist das auch ein Faul?
Wenn der PE zweckentfremdet wurde, wäre das zu bemängeln.
Edit: schrieb ja Göran auch schon...
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https://shop.loxone.com/dede/dali-extension.html Müsste? Loxone ist ja kein schlechtes System und gut integriert. Loxone und KNX sind halt irgendwie wie links und rechts vom Rhein
Edit: oh je, jetzt kommt die Hexenjagd
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