Zitat von peter79
Beitrag anzeigen
- Wenn die Summe der Bemessungsstöme nachgeschalteter LSS kleiner als der Bemessungsstrom der RCD ist, kann es keine Überlastung geben. Dann ist auch keine Vorsicherung nötig.
- Selbst wenn die Summe der Bemessungsströme nachgeschalteter LSS größer ist als der Bemessungsstom der RCD, muss es nicht zwingend zu einer Überlastung kommen. Nämlich dann, wenn die Bemessungsströme fest installierter Verbraucher, wie Leuchten, in Summe kleiner sind als der Bemessungsstrom der RCD. Auch hier ist keine Vorsicherung zwingend.
- Sogar im Fall von Steckdosenstromkreisen, wo theoretisch jeder Stromkreis mit 16A belastet werden könnte, kann mit Hilfe des Gleichzeitigkeitsfaktors ein überlastungsfreier Betrieb des RCD sichergestellt werden. Die Grundlage ist in Abschnitt 311 DIN VDE 0100-100 zu finden: "Bei der Ermittlung des maximalen Leistungsbedarfs einer Anlage oder eines Anlagenteils darf der Gleichzeitigkeitsfaktor berücksichtigt werden". In dem Schmöker "VDE 0100 und die Praxis" hat der VDE-Verlag in Kapitel 16.5.3.2.4 (Seite 590) zu dem Thema "Überlastschutz bei Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen" u.A. folgendes geschrieben: "...es muss der Gleichzeitigkeitsfaktor der abgehenden Stromkreise berücksichtigt werden, denn auch dann, wenn die bloße Summe der Bemessungsströme der LS-Schalter größer ist als der Bemessungsstrom der RCD, lässt das noch lange nicht darauf schließen, dass eine Überlastung der RCD vorkommen muss".






Einen Kommentar schreiben: