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Die Verlegezonen haben ihre Berechtigung, da durch Einhaltung dieser, Probleme mit Folge- u. anderen Gewerken vermieden werden. Nichteinhaltung dieser, in Verbindung unzulässiger Ausführung, können die Standsicherheit eines Gebäudes gefährden!
Sorry, aber jetzt erklär mir mal bitte warum ein Schlitz im Decken und Bodenbereich die Standsicherheit eines Gebäudes nicht, aber dafür irgendwo zwischen drin gefährdet.
Wenn das nicht grad ein Schlitz für ein 100HT Rohr ist, sollte es für die Wand gar kein Problem sein. Sonst ist an dem Haus was ganz anderes im argen.
Selbst wenn ich kreuz und quer über die Wand verlege ist das O.K. Natürlich nicht im Bad!
Kreuz u. Quer kannst Du vergessen - alleine der Statik wegen schon.
Ausnahmen sind Böden/Decken, wo diese Wege erlaubt sind.
Und warum würdest Du im Bad auf einmal eine generelle Ausnahme deiner abstrusen Freizügigkeit sehen?
Die Verlegezonen haben ihre Berechtigung, da durch Einhaltung dieser, Probleme mit Folge- u. anderen Gewerken vermieden werden. Nichteinhaltung dieser, in Verbindung unzulässiger Ausführung, können die Standsicherheit eines Gebäudes gefährden!
Der horizontale Schlitz dürfte aufgrund Länge u. vermuteten Mauerstärke zwar "nicht schön", aber zulässig sein u. wäre dann so auch nicht zu bemängeln.
Die Kabelverlegung am Boden, an der Wand entlang, wird spätestens beim Estrichleger Widerstand erregen, da ein Mindestabstand zur Wand von 20cm fehlt (Bruchgefahr des Estrichs).
Naja, wenn quer über die Wand und du dann reinbohrst kann der Elektriker die Reparatur kostenlos durchführen.
Zudem quer und längs sind nach DIN meist nicht zulässig und der Architekt bzw. Statiker kann das bemängeln.
Bin mir sicher, dass im Auftrag die Ausführung nach geltenden Normen erwähnt ist.
Übrigens hatte ich auch einmal einen Elektriker der so installiert hat, also einfach auf den Boden die NYM. Bei der Inbetriebnahme kam dann noch viel mehr Probleme..,
Dies ist absolut korrekt! Die VDE ist kein Gesetz oder eine Vorschrift. Sie ist eine Norm. Da sich die Judikative an etwas orientieren muss bei Urteilen erhält sie dadurch einen "Gesetzes Charakter". Niemand kann die Judikative jedoch dazu zwingen die VDE zu verwenden, es wäre auch möglich eine andere Norm nach dem aktuellen Stand der Technik zu verwenden!
Die pauschale Aussage das Rohr verwendet werden muss ist auch falsch. Die Leitungen sind vor Beschädigungen beim einbringen des Estrich zu schützen. Wie das von statten geht steht dort aber nicht.
Sind das orangene Kommunikation Leitungen so sind diese laut VDE "ohne erheblichen Aufwand aus wechselbar" zu verlegen. Dies legt sich nicht zwingend ein Rohr fest.
Etwas mehr Feingefühl mit dem Umgang von Normen und Vorschriften wäre manchmal echt wünschenswert. :-)
Hallo, besser hätte ich es nicht formulieren können.
Es geht ja nicht darum was oder wie ICH es mache, sondern darum was nach VDE AR vorgeschlagen wird.
Daten- und Antennenkabel müssen in Leerrohr. NYM wie gesagt nicht zwingend!
Ich mache meinen Job schon über 20 Jahre. Bis dato immer nach den einschlägigen Normen! Aber man sieht halt sehr viel Pfusch - ich meine in den letzten Jahren immer häufiger. Liegt wohl auch daran das alles immer günstiger sein muss...
Quer über die Wand verlegen würde ich nicht aber was soll daran für den späteren sicheren Betrieb falsch sein? Klar, reingebohrt ist da schneller.
Grüße, experde
P.S. Das Synonym hat seinen Grund ;-))
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Ein Gast antwortete
@pcnico:
Ich möchte hier nicht mehr weiterlesen, denn scheinbar gibt es bei dir ein paar ernstere Probleme.
So wie ich die Installation in der Küche sehe und auch die Situation in den Nebenräumen kann ich nur vermuten, dass die gesamten Leitungen einfach "auf den Boden" geworfen wurden,
Wieso das Wort Leerrohr hier nicht eingesetzt wird, ist mir ebenso ein Rätsel.
Wer will hier Geld sparen?
Am Boden sollte immer ein Druckstabiles Leerrohr verlegt werden z.b: FFKUS EMF , hat allerdings auch seinen Preis.
Ein gesunder Menschenverstand tut soetwas nicht! Anderen gehört es einfach verboten.
Ich bin froh, dass dies nicht meine Hütte ist!!
Man könnte die Situation noch retten, indem alle Kabel komplett im Leerrohr eingezogen werden....es werden zusätzliche finanzielle Kosten entstehen. Die Fertigstellung wird mit Sicherheit auch um einiges verzögern.
Und die VDE ist nur eine Empfehlung, keine Vorschrift, oder wie?
Dies ist absolut korrekt! Die VDE ist kein Gesetz oder eine Vorschrift. Sie ist eine Norm. Da sich die Judikative an etwas orientieren muss bei Urteilen erhält sie dadurch einen "Gesetzes Charakter". Niemand kann die Judikative jedoch dazu zwingen die VDE zu verwenden, es wäre auch möglich eine andere Norm nach dem aktuellen Stand der Technik zu verwenden!
Die pauschale Aussage das Rohr verwendet werden muss ist auch falsch. Die Leitungen sind vor Beschädigungen beim einbringen des Estrich zu schützen. Wie das von statten geht steht dort aber nicht.
Sind das orangene Kommunikation Leitungen so sind diese laut VDE "ohne erheblichen Aufwand aus wechselbar" zu verlegen. Dies legt sich nicht zwingend ein Rohr fest.
Etwas mehr Feingefühl mit dem Umgang von Normen und Vorschriften wäre manchmal echt wünschenswert. :-)
Du darfst bei dir zuhause Leitungen kreuz und quer ziehen. Das ist zwar sau dämlich, es wird dir aber niemand außer dir selbst den Kopf dafür abreisen.
Nico baut mit nem GU. Der hat die aRdT einzuhalten. Das gilt auch für seine subs und dazu gehört selbstverständlich die VDE.
Gespräch suchen mit GU. Elektriker austauschen. Selbst eigenen Sachverständigen über die Innung suchen und auch selbst bezahlen, ggf. An zu weiter berechnen.
Bloß nicht akzeptieren und schon gar nicht bezahlen.
Firmen müssen nach DIN und VDE installieren. Basta. Und jede gute Firma macht dies selbstverständlich.
Unbedingt Sachverständigen zu ziehen. Das kostet wirklich nicht viel und erspart dir Ärger. Viel Ärger. Sachen die du dann auf kosten der Firma nicht berichtigen lassen möchtest bringt dir zumindest einen Abzug in der Rechnung. Somit ist der Sachverständige gleich wieder drinnen plus ein deutliches plus.
Und die VDE ist nur eine Empfehlung, keine Vorschrift, oder wie?
Sogesehen ja es besteht abgesehen vom EVU keine Anwendungspflicht.
Das heißt, wenn die EVU feststellt das keine VDE konforme Installation gemacht wurde, kann sie dir den Zähler verweigern, wenn der aber mal drin ist, wüßte ich nicht wer jemand noch vorschreiben soll, wie man installiert.
Wenn natürlich ein Sach oder gar Personenschaden entsteht, kommt der Richter und sagt man hat die anerkannten Regeln der Technik nicht eingehalten (VDE) und dann hast du Probleme.
... NYM-J muss nicht zwingend in Leerrohr! Außer in Rüttelbeton.
Die Installationszonen sind Richtlinien. Selbst wenn ich kreuz und quer über die Wand verlege ist das O.K. Natürlich nicht im Bad!
Grüße, experde
Entschuldige,
aber du bist echt ein Exberde!
Ich habe in diesem Forum schon oft was gelesen wo ich mir dachte...., Na ja!
Aber so einen Mist wie du hier schreibst muss ich kommentieren.
"Selbst wenn ich Kreuz und Quer über die Wand verlege ist das OK"
da bist ja an einen richtigen Profi geraten
In der Küche darf man zwar eine Leitung Horizontal auf dieser Höhe verlegen.
Eine gut Firma macht das aber nicht. Genau dort wird später mal eine Halterung für Gewürze, Messer usw. festgedübelt.
Aber noch viel schlimmer sind die Kabel am Boden!
NYM, Datenkabel ohne Schutz zusammen gebündelt im Estrich verlegt,
habe ich so seit 1954 nicht mehr gesehen. Murks hoch drei!!!
Es gibt Installationszonen mittlerweile auch für die Verlegung auf dem Rohfussboden. Hier gilt ein Abstand zur Wand von 20cm. Auch nicht eingehalten!
Ich würde an deiner Stelle vor dem Verputzen einen Sachverständigen die Baustelle begutachten lassen. Hier liegt vermutlich noch mehr im Argen!
... NYM-J muss nicht zwingend in Leerrohr! Außer in Rüttelbeton.
Die Installationszonen sind Richtlinien. Selbst wenn ich kreuz und quer über die Wand verlege ist das O.K. Natürlich nicht im Bad!
Grüße, experde
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