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  • concept
    antwortet
    Zitat von ewfwd Beitrag anzeigen
    Redest du von deutschen Politkern?
    Ja, das ist voll im Trend, aber OT hier

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  • ewfwd
    antwortet
    Zitat von concept Beitrag anzeigen
    du kriegst konstruktive und berechtigte kritik für deinen pfusch und dann motzt du blöd rum...
    Redest du von deutschen Politkern?

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  • linus83
    antwortet
    Zitat von BadSmiley Beitrag anzeigen
    Keine Kritik, aber ich sehe 6 Dali gw oder?
    Aber dafür anscheinend vier IP Router und vier Spannungsversorgungen. Topologie täte mich interessieren. Kam selbst noch nicht über zwei Linien hinaus.
    Zuletzt geändert von linus83; 07.11.2019, 19:42.

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  • concept
    antwortet
    Ich hab eine Idee: Leute die einfach nur Stolz ihren Verteiler posten und gar nicht an Kritik und Kommentaren interessiert sind, sollen das doch einfach ganz klar dazu schreiben, dann kucken wir nur und geniessen

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  • larsrosen
    antwortet
    Zitat von waschle Beitrag anzeigen

    Wo ist das murks? Wo ist das vorschriftswidig?
    Naja, ich will ja eigentlich dazu nix sagen, aber es juckt ein wenig:

    Du, als neuer Hersteller im sinne der NSR, musst eine Konformität bestätigen, sobald du diese Ware auf dem Markt bereitstellst.
    Für dich bleiben hier zwei optionen:

    1.
    Du hälst dich an den Bauartnachweis des ursprünglichen Herstellers, dieser natürlich KNX- Konfortm sein wird. Und kannst auf Grundlage der vermutung eine Konformität bestätigen. Dazu darf man einfach, alle einzelkonformitäten sammeln, ein Wärmenachweis erbringen und auf Grundlage der Vermutung diese bestätigen. (Siehe Hager Tipp).

    2.
    Du machst es anders, wie im Bauartnachweis und musst das komplette Komformitätsberwertungsverfahren durchlaufen........



    EDIT

    Meine güte jetzt ist mir Schwindelig.....

    hier nochmal ein Link
    https://www.elektropraktiker.de/nc/f...tromleitungen/

    und das Ergebnis:

    Also
    Das ganze wird auch in der VDE geregelt.
    Per ENWG §49 ist diese, ......(kennste ja)

    VDE0829-2-2 wurde zurückgezogen und in die VDE 0849-44-3 überführt. Alle Zwischenschritte spare ich mir jetzt.


    Vielleicht solltest dir diese mal zu gemüte führen?
    So Seite 13 wäre intressant.


    Zuletzt geändert von larsrosen; 07.11.2019, 08:17.

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  • BlackDevil
    antwortet
    Warum man einzelne Adern nimmt, verdrillt und mit einem elektrisch isolierenden (bis 4kV) Schrumpfschlauch versieht anstatt einfach 20cm Leitung von der Rolle zu schneiden will mir nicht in den Kopf. Naja, es ist ja auch Ausbildungsbeginn

    Die motzige Art kannst du aber wirklich behalten. Es hat dir keiner an den Karren gepinkelt sondern lediglich aufgelistet was nicht so toll ist. Je besser der Verteiler desto kleinteiliger die Kritik. Das sollte man eigentlich positiv sehen.

    Apropos: die PE Aufkleber fehlen noch. Und frei nach den Simpsons ‚ich bin doch nur ein Schild‘ macht das wohl wenig unterschied im Verteiler. Aber sie fehlen halt

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  • BadSmiley
    antwortet
    Keine Kritik, aber ich sehe 6 Dali gw oder?

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  • waschle
    antwortet
    Das ist was anderes. Da geht es um den Abstand zu einer 230V Leitung. Die muss min. 4mm sein.
    Ich bin einverstanden, wenn man sagt, mach lieber einen Mantel drum, dann kann nichts passieren. Dann kann ich aber auch
    Schrumpfschlauch nehmen, das ist auch doppelte Isolierung und sieht besser aus. Wir machen die das ja nur bei kurzen Verbindungen,
    von Gerät zu Gerät, wenn die 230V Leitungen weit genug weg sind. Wie man auf dem Bild sieht, ist der Verteiler ja noch nicht ganz fertig.
    Da wird noch aufgeräumt und dann haben wir auch überhall genügend Abstand.

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  • stefda
    antwortet
    Zitat von waschle Beitrag anzeigen
    Wo ist das murks? Wo ist das vorschriftswidig?
    Mit meinem laienhaften Blick würde ich vermuten, dass da die 4kV Isolation nicht mehr gegeben ist und somit keine 230V Leitungen auch nur in die Nähe kommen dürfen.

    Nach einer Minute Googeln habe ich vermutlich auch die Norm dazu gefunden: DIN VDE 0100-520, Abschnitt 528.1 "Nähe zu elektrischen Anlagen"

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  • waschle
    antwortet
    Zitat von concept Beitrag anzeigen

    du kriegst konstruktive und berechtigte kritik für deinen pfusch und dann motzt du blöd rum...

    ja, es ist murks und vorschriftswidrig! die knx-verkabelung ist auszutauschen!
    Wo ist das murks? Wo ist das vorschriftswidig? Das zeigst du mir mal. Nie im Leben.
    Ich kann das so machen und halte alle Normen ein. Es gefällt Euch nur nicht, weil irgendwo im KNX Leitfaden steht,
    dass man das so nicht machen soll.
    Und ich bekomme konstruktive Kritik? Wo ist die bitteschön konstruktiv?
    Ihr verbeißt euch immer an so Kleinigkeiten und tut so, als wenn die Bude abbrennt.
    Es will mir doch keiner erzählen, dass das geschirmt werden muss.
    Ich mache das bei kurzen Verbindungen, weil es schwachsinnig ist, einen Mantel mit 10cm da hinzufummeln.
    Niemand hier wird auch nur einen nachvollziehbaren Grund finden, warum man das anders machen muss.

    Und sind wir doch mal ehrlich: Wie sehen die Einbaugeräte denn aus? Da ist als Anschluss eine jämmerliche Klemme
    dran, wie in einer Abzweigdose, keine Zugentlastung, alles Plastik.
    Ich komme aus der Automatisierungstechnik, da sieht die Welt ganz anders aus.
    Es war völlig klar, was hier passiert. Ihr werdet noch viel mehr am dem Verteiler zum kritisieren finden. Aber ich motz blöd rum. Das ist wirklich der Hammer.
    Einige hier akzeptierten es einfach nicht, wenn man mal andere (erlaubte) Wege geht.

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  • DerStandart
    antwortet
    Kann mir jemand in 1-2 kurzen Sätzen erläutern, was an der KNX Verkabelung fehlerhaft ist? Bin blind oder es ist zu früh.

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  • concept
    antwortet
    Zitat von waschle Beitrag anzeigen
    Und dass sich jemand über den KNX Bus aufregt, war eh klar. Der kann ja gar nicht funktionieren, so, wie der aussieht. Oh Gott oh Gott!!!
    du kriegst konstruktive und berechtigte kritik für deinen pfusch und dann motzt du blöd rum...

    ja, es ist murks und vorschriftswidrig! die knx-verkabelung ist auszutauschen!

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  • fsl
    antwortet
    Zitat von Sovereign Beitrag anzeigen
    Laut Hager Tip 44 Dauerbetrieb maximal 32A und Aussetzbetrieb max. 63A (TAB abhängig des VNB) pro Zählerplatz. Zwischen eHz und 3punkt wird nicht mehr unterschieden in den entsprechenden Normen.
    Danke, ich hatte auch bemerkt, dass in den Merkblättern von Hager und Striebel & John zur neuen AR 4100 nicht mehr zwischen ein- und mehrfeldigen Zähleranlagen unterschieden wird, was bei den Merkblättern zur alten AR 4101 noch der Fall war (z.B. Hager Tipp 32 auf S. 7). Schön, wenn diese Beschränkung nun in der neuen AR weggefallen ist.

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  • Sovereign
    antwortet
    Zitat von fsl Beitrag anzeigen
    Ansonsten scheint die Beschränkung auf 22A Dauerbetrieb bei einfeldigen Zähleranlagen, in denen auch ein Aussetzbetriebzähler eingesetzt wird, weggefallen zu sein. Kann das jemand bestätigen?
    Laut Hager Tip 44 Dauerbetrieb maximal 32A und Aussetzbetrieb max. 63A (TAB abhängig des VNB) pro Zählerplatz. Zwischen eHz und 3punkt wird nicht mehr unterschieden in den entsprechenden Normen.

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  • fsl
    antwortet
    Zitat von waschle Beitrag anzeigen
    Der Netzbetreiber ist einverstanden, warum auch nicht? Das gesamte Feld ist ja geschottet. und im 2. Feld unten ist der APZ.
    Und überhaupt: Der Netzbetreiber hat ja wohl genug für seinen Zähler, finde ich . Man muss es ja nicht überreiben. Die wollen
    eh schon viel zu viel Platz für ihr Zeugs, was sowieso nicht kommt, ich erinnere mich an das Rundsteuergerät.
    Ausserdem haben wir ja 2 Zählerfelder.
    Habe ich doch geschrieben, hättest es nur mal lesen müssen: weil es nicht im Einklang mut den Normen ist. Man darf Zählerfelder nur in Schränken von 1100mm oder 1400mm Höhe einbauen. Siehe z.B. dieses Dokument auf S. 32:

    Können Standschränke als Zählerschränke eingesetzt werden?

    Normativ generell nein. Nach DIN VDE0603-1 dürfen die Zählerschrankmaße eine Höhe von 1.400 mm, eine Breite von 1.300 mm und eine Tiefe von 225 mm nicht überschreiten Deshalb können Standschränke normativ nicht als Zähler- schränke eingesetzt werden.

    Trotzdem ist es technisch möglich, Zählerfelder von ABB STRIEBEL & JOHN auch in Standschränke, z. B. in schutz- isolierte TwinLine-Schränke (Wand- und Standschränke), einzubauen.
    Ansonsten scheint die Beschränkung auf 22A Dauerbetrieb bei einfeldigen Zähleranlagen, in denen auch ein Aussetzbetriebzähler eingesetzt wird, weggefallen zu sein. Kann das jemand bestätigen?


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