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  • denism91
    antwortet
    Sorry, ich misch mich auch mal ein.

    Die NAV regelt, wie MasterOfPuppets im Post #3711 richtig sagt, nur den Netzanschluss.
    Das heißt alles bis zum Hausanschlusskasten.

    § 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

    (1) 1Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben. 2Diese sind Bestandteil der Rechtsverhältnisse über den Netzanschluss an das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung (Netzanschluss) und die Anschlussnutzung
    § 5 Netzanschluss

    1Der Netzanschluss verbindet das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung mit der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers. 2Er beginnt an der Abzweigstelle des Niederspannungsnetzes und endet mit der Hausanschlusssicherung, es sei denn, dass eine abweichende Vereinbarung getroffen wird; in jedem Fall sind auf die Hausanschlusssicherung die Bestimmungen über den Netzanschluss anzuwenden.
    § 13 Elektrische Anlage

    (1) 1Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich

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  • MasterOfPuppets
    antwortet
    Ich sehe es anders, aber gut. Ich habe diesen Beruf erlernt und mache das so bei mir, denn ich bin Fachmann, unabhängig davon ob ich nun beim VNB eingetragen bin oder nicht.

    Deine Verlinkung weißt darauf hin, dass ein Hobby Handwerker ohne entsprechende Ausbildung nichts an der Anlage machen darf.

    PS: Ich würde auch nicht an der Gasleitung rumfummeln, denn ich habe Elektroniker gelernt und nicht Gasinstallateur .
    Zuletzt geändert von MasterOfPuppets; 12.01.2020, 14:52.

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  • BadSmiley
    antwortet
    Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen

    Damit die nett abgeknickt werden? Sonst kommt am ende nix mehr raus? Hast du schonmal versucht zu Pinkeln und dein freund im 90° Abgeknickt?
    nene, weil die Elektronen sonst wegen der Fliehkraft nach außen fliegen, ist doch logisch.

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  • larsrosen
    antwortet
    Zitat von BadSmiley Beitrag anzeigen
    Logo tun sie das, warum sollte es sonst mindest Biegeradien geben?!
    Damit die nett abgeknickt werden? Sonst kommt am ende nix mehr raus? Hast du schonmal versucht zu Pinkeln und dein freund im 90° Abgeknickt?

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  • BadSmiley
    antwortet
    Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
    Das Blöde ist leider nur das Elektronen nicht aus der Leitung fliegen.
    Logo tun sie das, warum sollte es sonst mindest Biegeradien geben?!

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  • larsrosen
    antwortet
    MasterOfPuppets
    Nope, leider hast du da kein Recht.
    Du darfst Instandhaltung an deine Anlage machen außer vorm Zähler! Das sagt das aus.


    Satz 4 Zählt bei Instandhaltung nicht. Eine neue Verteilung fällt da leider nicht drunter. Hatte ich in einem anderem thread gepostet;
    https://www.rechtsindex.de/recht-urt...icherung-nicht

    ps.
    Von mir aus kann hier jeder Depp seine Verteilung selbst bauen und in die Luft Sprengen, jedoch sollten diese Leute ganz klar wissen wogegen sie verstoßen. Schönreden bringt hier auch nichts. Ich würde auch niemals auf die Idee kommen an meiner Gasleitung rumzuspielen. Das Blöde ist leider nur das Elektronen nicht aus der Leitung fliegen.
    Zuletzt geändert von larsrosen; 12.01.2020, 14:24.

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  • BlackDevil
    antwortet
    Und bei Versicherungen gilt der Grundsatz, dass solange die Arbeiten nach geltendem Stand der Technik ausgeführt wurden (== vergleichbar mit der Ausführung durch einen Fachbetrieb) die Versicherer in der Regel zahlen. Es gibt Arbeiten, die der Laie zwar ausführen aber nicht in Betrieb nehmen darf. Elektrik und Wasser wären zwei Beispiele. Wenn man aber jemanden findet, der einem das Ganze abnimmt, sollte das kein Problem darstellen weil dann eben der abnehmende haftet. Weshalb es schwierig ist da jemanden zu finden

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  • MasterOfPuppets
    antwortet
    Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
    NEIN!!!!!!!
    Da kannst du dich auf den Kopf stellen. Du darfst es eben nicht. Wenn du es machst kann die Versicherung sich weigern.

    NAV §13!!!!
    DOCH!!!
    NAV §13 gilt nur zwischen HAK und Zähler!

    Abs. 1:
    "Satz1:Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich."

    Abs. 2:
    "Satz4: Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten.

    Quelle:https://www.buzer.de/gesetz/7430/a146694.htm
    Zuletzt geändert von MasterOfPuppets; 12.01.2020, 14:12.

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  • larsrosen
    antwortet
    Zitat von MasterOfPuppets Beitrag anzeigen
    Ich als EFK darf meinen Verteiler für mich selbst bauen.
    NEIN!!!!!!!
    Da kannst du dich auf den Kopf stellen. Du darfst es eben nicht. Wenn du es machst kann die Versicherung sich weigern.

    NAV §13!!!!
    Zuletzt geändert von larsrosen; 12.01.2020, 14:01.

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  • MasterOfPuppets
    antwortet
    Definitiv Nein.
    Wenn man keine EFK ist, hat man am angeschlossenen Verteiler nichts verloren, kontrollieren kann das jedoch niemand und wenn du selbst dran rum fummelst und es passiert was, schaust du in die Röhre.

    Wenn du nun als Privatmann deinen Verteiler selbst zusammen baust (nicht angeschlossen und nicht unter Spannung!) z.B. in deiner Garage und du findest einen Elektriker (z.B.: Bekannten) der auch dein Zähler beantragt, ihn dir später anschließt, durchmisst und abnimmt, spricht nichts dagegen, das ist erlaubt, er trägt dafür aber dann die Verantwortung.

    Aber genau das würde ich nie von einem Freund oder einer Firma erwarten, dass er für etwas haftet, das er selbst nicht gebaut hat.



    Ich als EFK darf meinen Verteiler für mich selbst bauen. Ein Messprotokoll der separaten UV ist keine Vorraussetzung für einen Zähler in dessen Schrank.

    Ich messe jedoch meinen Verteiler selbst und erstelle das Prüfprotokoll (Auslösezeiten RCD, ZSchleife etc.).
    Zuletzt geändert von MasterOfPuppets; 12.01.2020, 20:30.

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  • Boernhart
    antwortet
    Zitat von MasterOfPuppets Beitrag anzeigen
    Ich habe keine Konzession bei unserem EVU, meine Elektroinstallation mache ich aber grundsätzlich selbst. Da ich jedoch eine beim EVU eingetragene Person benötige, die meinen Zählerantrag/Zähler setzt, lasse ich mir meinen EHZ Schrank mit einem LS und einer Steckdose von einem eingetragenen Betrieb beim EVU abnehmen nehmen.

    Ich möchte nämlich auch nicht, dass jemand für etwas unterschreibt, dass er selbst nicht gemacht hat. Ich würde ich nie von jemanden erwarten auch noch für die Verteilung zu haften, die er selbst nicht installiert hat (auch wenn das oft noch gemacht wird) und kann daher jeden verstehen der das ablehnt, da man nur einen Dummen sucht, der für den Zählerantrag unterschreibt!

    Nach dem EHZ Verteiler ist das ganze mein "Bier" wofür ich alleine verantwortlich bin.
    Das heist es könnte jeder Privatmann seinen eigenen Unterverteiler "basteln" oder darfst du das weil du Techniker bist?
    Ich dachte es muss für den Unterverteiler ein unterschriebenes Abnahmeprotokoll von einem eingetragenen Elektrobetrieb vorhanden sein oder könnte es das auch theoretisch vom Privatmann erstellt werden?

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  • MasterOfPuppets
    antwortet
    Zitat von McKenna Beitrag anzeigen
    Du kennst mich als Person gar nicht! Ich bin wirklich n netter Kerl und lass es mir im Leben gut gehen.
    Das freut mich.

    Zitat von McKenna Beitrag anzeigen
    Es werden immer wieder die gleichen Fehler gemacht und besonders dieser Thread ist aus meiner Sicht eine „Hier baust du deinen Verteiler richtig“ , aber das habe ich bereits genannt!
    Das sollte der Thread aber nicht darstellen, er sagt ganz klar "Zeigt her eure Verteiler (egal ob gut oder schlecht)"
    Dass immer wieder Fehler gemacht werden, steht außer Frage, genau darauf wird in diesem Thread hingewiesen, was ich gut finde!

    Zitat von McKenna Beitrag anzeigen
    Es ändert aber nichts daran dass fachlich einiges sich geändert hat und sich noch ändern wird und man dann die Meinung vertritt in 95 Prozent der EFH Standart und bleibt auch so. Gerade die TAB / NAV gehen hier ins Gewicht.
    Richtig und trotzdem ist es nicht falsch EHZ und Verteiler in einem Schrank zu führen, wird sogar von unseren EVU in deren TAB so vorgeschlagen, die OVAG sagt z.B. ganz klar, welche Abmaße der Schrank aufzuweisen hat und wieviel Platz (und für was) dem EVU einzuräumen ist! Dass es jedoch nicht richtig ist EHZ und deren reservierte Felder zusammen mit dem Verteiler aufzubauen, ist schlicht nicht wahr.

    Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
    Nein leider nicht...... Es kommt drauf an:
    War die Anlage bereits vorhanden zum Zeitpunkt der Unterschrift, haftet der VIU komplett. Hier gilt der Sachkundenachweis...."Er hätte es besser wissen müssen"
    War die Anlage nicht vorhanden kann es sein das der VIU trotzdem eine abbekommt. Zumindest muss er gut begründen warum er den restlichen Teil nicht abgenommen hat, bzw. Nachweisen dass der Bauherr darauf hingewiesen wurde, dass es gegen die NAV vertstößt. Du machst ihm also definitiv ärger.
    Das sehe ich etwas anders, wenn eine Firma bei mir zu Hause den Auftrag bekommt, mir einen Zählerplatz einzurichten inkl. einem Endstromkreis mit z.B. einer Hutschienensteckdose und dafür den Zähler beantragt, dies schriftlich festgehalten wurde und an diesem Zählerschrank ein komplette Abnahme der vorhanden Stromkreise erfolgt (in diesem Fall 1ner) und dokumentiert, haftet die Firma auch nur für diese Installation. Mein Verteiler der nicht angeschlossen neben dran steht/hängt, geht ihn rein gar nichts an, solange dieser keinerlei Verbindung zum Zählerschrank aufweist.

    Und genau aus diesem Grund habe ich bis jetzt bei all meinen Verteilern immer auf separate Zählerschränke, getrennt von meinen Verteilern gesetzt, damit mir der EVU nicht reinquatscht, wenn ich z.B. bei mir zu Hause eine SK1 Verteiler möchte.

    Sein Zähler kann ja ruhig in einem SK2 sein, wenn er das will, der EVU (bzw. dessen Mitarbeiter) meinen einem oft in Dinge reinquatschen zu müssen, die sie nach dem Zähler eigentlich nichts mehr an zu gehen haben. Meistens kommen vom EVU sub-sub-sub's zum Zähler setzten, die z.B. Metallbauer gelernt und einem 3 Tage Crashkurs E-Technik hatten und jetzt als EuP meinen, sie hätten die Weißheit mit dem Löffel gefressen, nur weil sie bisher noch keinen Standverteiler gesehen haben.
    Zuletzt geändert von MasterOfPuppets; 12.01.2020, 13:57.

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  • McKenna
    antwortet
    Lieber Pieere,

    deine Musik ist schön hier zu lesen , leider muss ich dich hier ein bisschen enttäuschen . Du kennst mich als Person gar nicht! Ich bin wirklich n netter Kerl und lass es mir im Leben gut gehen.

    Dein Statement nehm ich mir zu Herzen, irgendwie kann und muss ich mich damit aber abfinden, mal die Wahrheit zu sagen.

    Es werden immer wieder die gleichen Fehler gemacht und besonders dieser Thread ist aus meiner Sicht eine „Hier baust du deinen Verteiler richtig“ , aber das habe ich bereits genannt!

    Das hier nicht mehr soviele Fotos kommen, das ist hier einigen speziellen Leuten hier geschuldet und bereits passiert! Am Anfang war das hier noch richtig Lustig, mittlerweile ist das hier ne traurige Nummer!

    Arrogant bin ich überhaupt nicht, eher meistens zu müde um ausschlafen zu können .

    Mein Ton ? Vielleicht hab ich hier ein paar Fehler geschlungen, dafür habe ich mich ja bereits entschuldigt.

    Es ändert aber nichts daran dass fachlich einiges sich geändert hat und sich noch ändern wird und man dann die Meinung vertritt in 95 Prozent der EFH Standart und bleibt auch so. Gerade die TAB / NAV gehen hier ins Gewicht.

    Ich fand den Ton von waschle einfach unpassend , weil er nicht angebracht war. Für mich ist das wie Zündeln...

    Das man aber selber einen Fehler gemacht hat ist klar nur eins auch : Pierre, ich bin nicht dass für was du mich hältst! Aber schön zu lesen !

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  • larsrosen
    antwortet
    Zitat von MasterOfPuppets Beitrag anzeigen
    Nach dem EHZ Verteiler ist das ganze mein "Bier" wofür ich alleine verantwortlich bin.
    Nein leider nicht...... Es kommt drauf an:
    War die Anlage bereits vorhanden zum Zeitpunkt der Unterschrift, haftet der VIU komplett. Hier gilt der Sachkundenachweis...."Er hätte es besser wissen müssen"
    War die Anlage nicht vorhanden kann es sein das der VIU trotzdem eine abbekommt. Zumindest muss er gut begründen warum er den restlichen Teil nicht abneommen hat, bzw. Nachweisen dass der Bauherr darauf hingewiesen wurde, dass es gegen die NAV vertstößt. Du machst ihm also definitiv ärger.
    Und wie das vor Gericht so ist: "Wollen Sie es in Farbe oder reicht scharz/weiß?" Tote reden bekanntlich nicht mehr.


    Meine Kundenverteiler werde ich bestimmt hier auch nicht Posten. Das geht hier keinen was an. Wenn es der Kunde macht, von mir aus.

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  • ets3-user
    antwortet
    Zitat von ur63 Beitrag anzeigen

    Du solltest Dein Statement vielleicht nochmals überdenken.
    Das ist hier ja kein Zwang etwas zu schreiben und auch keine bezahlte Arbeit...


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