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  • concept
    antwortet
    ich will verteiler sehen und kein blödes gefasel lesen!

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  • vento66
    antwortet
    Habt ihr keine Verteilerbilder oder keinen Psychater? Hier ist nicht der Thread um sich auszuheulen!

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  • uncelsam
    antwortet
    Das ist leider das Typische Verhalten vom Handwerk.
    Wärst Du jetzt kein deutscher Betrieb, sondern einer aus dem EU Ausland, darfst Du sogar ohne Meister Installationen durchführen.

    Ich hoffe immer noch, dass die Meisterpflicht im allgemeinen Fällt, die Wiedereinführung dieses Jahr in einigen Bereichen wird mit Sicherheit Klagen nach sich ziehen.

    Und wenn man die Verteiler hier Teilweise sieht, welche von Meisterbetrieben gebaut wurden, kommt ganz klar heraus, dass ein Meisterbetrieb auf keinen Fall ein Garant für saubere Arbeit ist.

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  • Aquilin
    antwortet
    Zitat von Voltus Beitrag anzeigen


    Die ganze mafiöse Branche hat sich in den letzten Jahrzehnten ein Verbot zu konstruieren, dass der Gesetzgeber nicht erlassen will.
    Dem kann ich nur zustimmen viele in der Branche sind Mafiös,
    ich hatte mich bei der Innung zum TREI Kurs angemeldet. Die Anmeldung wurde akzeptiert. Durch meine Ausbildung und meinen staatlich geprüften Techniker im Bereich Energie und Automatisierungstechnik hatte ich auch alle Voraussetzungen erfüllt. Notwendiges Equipment und Normen hatte ich auch. Wenige Tage vor dem Kurs wollte die Innung dann plötzlich das ich meine Handwerkskarte vorlege. Im Anmeldeformular war dies nicht als Bedingung genannt. Diese Karte hatte ich natürlich nicht, war ja nicht selbständig und in der Handwerksrolle eingetragen. Hätte ich einen Meisterkurs belegt hätte den TREI Sachkundenachweis ohne Handwerkskarte mitmachen können. Gespräche haben zu nichts geführt, es kam nur der Vorschlag, ich solle mich bei einen Handwerksbetrieb einstellen lassen, wenn mir der Chef dort seine Karte gibt und damit einverstanden ist könne ich den Kurs belegen. Ich könne aber auch einen Meisterkurs machen da ist der TREI Schein dabei und ich brauche keine Handwerkskarte. Mann wollte mir weder die Teilnahme am der Prüfung gestatten, noch die Kursgebühren erlassen. Begründung die Rücktrittsfrist sei vorbei. Nur durch einschalten meiner Rechtsschutzversicherung konnte ich die Kosten vermeiden, die hatten schiss das ich sie verklage.

    Für mich ist das nach Marktabschottung.
    Zuletzt geändert von Aquilin; 15.01.2020, 01:38.

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  • larsrosen
    antwortet
    iGude,

    Ruhe in Frieden hier in diesem Thread....

    Hier geht es weiter:

    https://knx-user-forum.de/forum/%C3%...eren-anwendung

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  • gbglace
    antwortet
    Zitat von MasterOfPuppets Beitrag anzeigen
    Bei einem DIY Hobby Handwerker ohne fachliche Kenntnisse, Abschluss und Messmittel würde es übel aussehen, dieser hat aber auch nichts (wie hier schon mehrfach erwähnt) an einer elektrischen Anlage verloren.
    Nur wird das bei vielen der vorherigen Beiträge nicht immer deutlich, so dass so manch selektiv lesende hier gern auf die falsche Spur geführt wird.

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  • traxanos
    antwortet
    Zitat von MasterOfPuppets Beitrag anzeigen
    selbstverständlich muss der Wasserhahn DVGW zugelassen sein
    Jetzt wird es zwar Off-Topic, aber interessant ein Quoker hat diese DVGW Zulassung / Zertifikat nicht und mein Wasserversorger sagt mir, ich darf den "selbstverständlich" installieren auch ohne DVGW (da EU Produkt). Aber nun gut ich bin jetzt still, wie gesagt lasst uns wenn in ein extra Thread wandern...

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  • MasterOfPuppets
    antwortet
    Absolut korrekt Frank . Und da ich durch meine Ausbildung, meine Dokumentation und dessen Messprotokolle (Abnahme nach DIN VDE 0100-600) nachweisen kann, dass meine Anlage nach dem Zähler Ordnungsgemäß ausgeführt ist, wird mir selbst im Schadensfall keine Versicherung aufs Dach steigen.

    Bei einem DIY Hobby Handwerker ohne fachliche Kenntnisse, Abschluss und Messmittel würde es übel aussehen, dieser hat aber auch eigentlich nichts (wie hier schon mehrfach erwähnt) an einer elektrischen Anlage verloren.

    Zitat von traxanos Beitrag anzeigen
    Das gibt es auch beim Wasser, darf ich einen Wasserhahn selber anschließen und muss dieser DVGW geprüft sein...
    Na selbstverständlich darfst du das, wenn du ausgebildeter Fachmann bist. Natürlich nur Nach dem Wasserzähler, denn davor gehört die Leitung dem Versorger und selbstverständlich muss der Wasserhahn DVGW zugelassen sein, sollte er ans Öffentliche Netz angeschlossen werden, genauso wie auch elektrische Betriebsmittel wie Sicherungen zugelassen sein müssen.
    Zuletzt geändert von MasterOfPuppets; 14.01.2020, 13:37.

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  • evolution
    antwortet
    Ich finde es schade, dass eine ehrliche Diskussion insofern unterbleibt, alsdass diese auf beiden Seiten in eine harsche Darstellung der einseitigen Meinung ausufert. Denn eigentlich ist das Konstrukt der rechtlichen Abhängigkeiten hier nicht so kompliziert, alsdass es seitenweise zerredet werden müsste.
    1. Grundsätzlich kann jeder über sein Eigentum verfügen wie er will und damit anstellen was er will. Sollte sein Eigentum jedoch einen Schaden für andere verursachen, dann haftet der Eigentümer auch dafür. Das ist zumindest in Deutschland grundgesetzlich so verankert. Und mit der eigenen Elektroinstallation verhält sich das nicht anders.
    2. So könnte natürlich jedermann erst einmal ungestraft an seiner Elektroinstallation herumbasteln, wie er lustig ist. So lange keiner darüber Kenntnis erlangt und hierdurch kein Schaden entsteht, ist das erst einmal kaum von Belang.
    3. Sollte hingegen ein erheblicher Schaden (durch bspw. Brand) entstehen und der DIY-Eigentümer sollte keinen Nachweis über eine fachgerechte Durchführung beibringen können, wird der DIY-Eigentümer eben auch keine Versicherungsleistung für den entsandenen Schaden in Anspruch nehmen können. Denn die Versicherung geht vertragsrechtlich üblicherweise davon aus, dass solche Arbeiten durch eine Fachkraft mit entsprechender Eignung durchgeführt werden.
    4. Sollte es darüber hinaus zu Personenschäden kommen, wir es noch unangenehmer. Dann wird sich die Staatsanwaltschaft nämlich sehr dafür interessieren, wer für den Schaden strafrechtlich zu verfolgen ist...
    5. Ein SNB (Stromnetzbetreiber) interessiert sich erst einmal nicht für eine DIY-Tätigkeit, da dieser nicht von einer unsachgemäßen Änderung der ursprünglichen Dokumentation ausgehen muss. Immerhin hat er für den Zeitpunkt der elektrischen Inbetriebnahme einen Nachweis über die TAB- und normenkonforme Installation, durch die belastbare Haftungserklärung eines konzessionierten Elektrikers. Nur für den Fall, dass der SNB berechtigte Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Anlage hat oder erlangt, wird er gegebenfalls aktiv und kappt den Stromanschluss. Für den erneuten Netzanschluss kann der SNB nun eine den TAB entsprechende Installation verlangen und sich darüber einen aktuellen Nachweis von einem konzessionierten Elektriker erbringen lassen.

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  • traxanos
    antwortet
    Ich finde die Diskussion wirklich interessant, aber kann man das nicht in einem extra Thread machen...

    In diesem Zusammenhang... Das gibt es auch beim Wasser, darf ich einen Wasserhahn selber anschließen und muss dieser DVGW geprüft sein...

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  • ets3-user
    antwortet
    Leute jetzt nicht nachlassen, ich hab mein Popcorn Eimer noch nicht leer

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  • HundKatzeMaus
    antwortet
    Schön, dass der Humor nicht abhanden gekommen ist :-)

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  • MasterOfPuppets
    antwortet
    Nanana, keine Interpretation! Die NAV ist da eindeutig und gilt ab EVU bis zum letzten elektrischen Verbraucher auch wenn der Artikel im Elektropraktiker und die NAV selbst etwas anderes sagt! *Sarkasmus aus*

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  • BlackDevil
    antwortet
    Zitat von MasterOfPuppets Beitrag anzeigen
    HundKatzeMaus Sorry habe deine Ausführung oben missverstanden.
    Dann sehen wir das identisch!

    Nun gut, ich telefonier mich als EFK jetzt mal, auf Suche nach einem konzessionierten Elektrobetrieb des VNB, durchs Telefonbuch, denn zum Wochenende hin muss ich meine Ladestation für meine Elektrische Zahnbürste wieder in die Steckdose stecken! Und wie wir nun alle wissen darf nach dem HAK nur solch ein Elektriker ran!

    Allen anderen einen schönen Tag .
    Ganz so streng ist dann doch nicht ...

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  • MasterOfPuppets
    antwortet
    HundKatzeMaus Sorry habe deine Ausführung oben missverstanden.
    Dann sehen wir das identisch!

    Nun gut, ich telefonier mich als EFK jetzt mal, auf Suche nach einem konzessionierten Elektrobetrieb des VNB, durchs Telefonbuch, denn zum Wochenende hin muss ich meine Ladestation für meine Elektrische Zahnbürste wieder in die Steckdose stecken! Und wie wir nun alle wissen darf nach dem HAK nur solch ein Elektriker ran!

    Allen anderen einen schönen Tag .

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