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  • MasterOfPuppets
    antwortet
    Volle Zustimmung!

    Zitat von denism91 Beitrag anzeigen
    Wenn es zu einem Unfall, Brand, oder was auch immer kommt, wird die Versicherung sicherlich Nachforschungen anstellen. Und wenn da jemand selbst an seiner Anlage gebastelt hat, hat er auch mit den Konsequenzen zu leben.
    Aber auch nur, wenn er gegen Installationsregeln verstoßen hat (z.B. beliebter Fehler: Schutzleiter der Leuchte nicht an dessen Metallgehäuse angeschlossen, leuchtet ja auch ohne, Überdimensionierte Sicherungen z.B. 35m NYM Xx1,5mm2 in Verlegeart A bei nem 16A LSS etc.), wenn jedoch alles Ordnungsgemäß angeschlossen ist/war, wird die Versicherung auch zahlen, da von einem defekt des Geräts ausgegangen werden muss.

    Zitat von denism91 Beitrag anzeigen
    Wenn da jetzt irgendwer anfängt und sich selbst eine Verteilung zusammenlötet ist das seine Sache.
    Ich vermute auch nicht, das diese Privatperson dann die nötigen Messgeräte zuhaue hat, um die erforderlichen Messungen zu machen.


    Zitat von denism91 Beitrag anzeigen
    Traurig finde ich es nur immer, das sich trotzdem einige Kollegen hingeben und dem Kunden seinem selbst zusammengebauten Verteiler am Ende abnehmen ohne jemals vorher schon auf der Baustelle tätig geworden zu sein.
    Und genau deswegen:
    Zitat von MasterOfPuppets Beitrag anzeigen
    Wenn du nun als Privatmann deinen Verteiler selbst zusammen baust (nicht angeschlossen oder unter Spannung!) z.B. in deiner Garage und du findest einen Elektriker (z.B.: Bekannten), der ihn dir später anschließt, durchmisst und abnimmt, spricht nichts dagegen, das ist erlaubt, er trägt dafür aber dann die Verantwortung.

    Aber genau das würde ich nie von einem Freund oder einer Firma erwarten, dass er für etwas haftet, das er selbst nicht gebaut hat.
    Zuletzt geändert von MasterOfPuppets; 12.01.2020, 15:32.

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  • denism91
    antwortet
    Die Verordnungsgeber haben im § 13, Abs. 2, der Niederspannungs-Anschlussverordnung (NAV) [2] klar festgelegt, dass nur für Arbeiten an der Verbindung zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung der Einsatz eines im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenen Installateurs erfordlich ist
    Richtig, denn davon handelt ja auch die NAV. Sie ist nichts anderes als die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss.
    Und der Netzanschluss endet nunmal am Hausanschlusskasten.
    Ab HAK bis einschließlich Zähler regelt dann die TAB.

    Auf den letzten Teil der Frage eingehend kann festgestellt werden, dass durch die Regelungen der NAV [2] gerade erreicht wird, dass zum Anschluss der erwähnten Deckenleuchte nicht unbedingt nur ein „eingetragener Installateur“ eingesetzt werden muss, sondern dass dies auch durch eine andere Elektrofachkraft vorgenommen werden kann.
    Auch dieses Zitat aus dem Elektropraktiker halte ich für humbuk. Die dort angesprochene Deckenleuchte hat rein gar nichts mit der NAV zu tun.

    Klar, ich bastel auch nicht bei mir an der Gasleitung rum. Das hab ich ja auch nicht gelernt. Aber alles hinter der Messeinrichtung ist nunmal Kundenanlage.
    Was er da macht ist "erstmal" seine Sache.
    Wenn es zu einem Unfall, Brand, oder was auch immer kommt, wird die Versicherung sicherlich Nachforschungen anstellen. Und wenn da jemand selbst an seiner Anlage gebastelt hat, hat er auch mit den Konsequenzen zu leben.

    Klar festzuhalten ist, wie auch schon in diversen anderen Postings erwähnt, es muss vom Elektriker ein Prüfprotokoll angefertigt werden und dieses muss dem Kunden unterschrieben ausgehändigt werden.

    Wenn da jetzt irgendwer anfängt und sich selbst eine Verteilung zusammenlötet ist das seine Sache.
    Ich vermute auch nicht, das diese Privatperson dann die nötigen Messgeräte zuhaue hat, um die erforderlichen Messungen zu machen.

    Traurig finde ich es nur immer, das sich trotzdem einige Kollegen hingeben und dem Kunden seinem selbst zusammengebauten Verteiler am Ende abnehmen ohne jemals vorher schon auf der Baustelle tätig geworden zu sein.

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  • denism91
    antwortet
    korrekt und ab HAK bis zum Zähler gelten die Regeln des VNB, da es sich um den nicht gezählten VZB des VNB handelt.
    So sieht das aus

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  • larsrosen
    antwortet
    denism91

    https://www.elektropraktiker.de/ep-2...23d18a09dfa3a3



    instandhaltung ja(evtl,). Rest nöö.
    Aber richtig verantwortlich ist er.
    Zuletzt geändert von larsrosen; 12.01.2020, 15:25.

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  • MasterOfPuppets
    antwortet
    denism91 korrekt und ab HAK bis zum Zähler gelten die Regeln des VNB, da es sich um den nicht gezählten, nachher verplombten Bereich (VZB) des VNB handelt.

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  • denism91
    antwortet
    Sorry, ich misch mich auch mal ein.

    Die NAV regelt, wie MasterOfPuppets im Post #3711 richtig sagt, nur den Netzanschluss.
    Das heißt alles bis zum Hausanschlusskasten.

    § 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

    (1) 1Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben. 2Diese sind Bestandteil der Rechtsverhältnisse über den Netzanschluss an das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung (Netzanschluss) und die Anschlussnutzung
    § 5 Netzanschluss

    1Der Netzanschluss verbindet das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung mit der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers. 2Er beginnt an der Abzweigstelle des Niederspannungsnetzes und endet mit der Hausanschlusssicherung, es sei denn, dass eine abweichende Vereinbarung getroffen wird; in jedem Fall sind auf die Hausanschlusssicherung die Bestimmungen über den Netzanschluss anzuwenden.
    § 13 Elektrische Anlage

    (1) 1Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich

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  • MasterOfPuppets
    antwortet
    Ich sehe es anders, aber gut. Ich habe diesen Beruf erlernt und mache das so bei mir, denn ich bin Fachmann, unabhängig davon ob ich nun beim VNB eingetragen bin oder nicht.

    Deine Verlinkung weißt darauf hin, dass ein Hobby Handwerker ohne entsprechende Ausbildung nichts an der Anlage machen darf.

    PS: Ich würde auch nicht an der Gasleitung rumfummeln, denn ich habe Elektroniker gelernt und nicht Gasinstallateur .
    Zuletzt geändert von MasterOfPuppets; 12.01.2020, 14:52.

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  • BadSmiley
    antwortet
    Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen

    Damit die nett abgeknickt werden? Sonst kommt am ende nix mehr raus? Hast du schonmal versucht zu Pinkeln und dein freund im 90° Abgeknickt?
    nene, weil die Elektronen sonst wegen der Fliehkraft nach außen fliegen, ist doch logisch.

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  • larsrosen
    antwortet
    Zitat von BadSmiley Beitrag anzeigen
    Logo tun sie das, warum sollte es sonst mindest Biegeradien geben?!
    Damit die nett abgeknickt werden? Sonst kommt am ende nix mehr raus? Hast du schonmal versucht zu Pinkeln und dein freund im 90° Abgeknickt?

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  • BadSmiley
    antwortet
    Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
    Das Blöde ist leider nur das Elektronen nicht aus der Leitung fliegen.
    Logo tun sie das, warum sollte es sonst mindest Biegeradien geben?!

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  • larsrosen
    antwortet
    MasterOfPuppets
    Nope, leider hast du da kein Recht.
    Du darfst Instandhaltung an deine Anlage machen außer vorm Zähler! Das sagt das aus.


    Satz 4 Zählt bei Instandhaltung nicht. Eine neue Verteilung fällt da leider nicht drunter. Hatte ich in einem anderem thread gepostet;
    https://www.rechtsindex.de/recht-urt...icherung-nicht

    ps.
    Von mir aus kann hier jeder Depp seine Verteilung selbst bauen und in die Luft Sprengen, jedoch sollten diese Leute ganz klar wissen wogegen sie verstoßen. Schönreden bringt hier auch nichts. Ich würde auch niemals auf die Idee kommen an meiner Gasleitung rumzuspielen. Das Blöde ist leider nur das Elektronen nicht aus der Leitung fliegen.
    Zuletzt geändert von larsrosen; 12.01.2020, 14:24.

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  • BlackDevil
    antwortet
    Und bei Versicherungen gilt der Grundsatz, dass solange die Arbeiten nach geltendem Stand der Technik ausgeführt wurden (== vergleichbar mit der Ausführung durch einen Fachbetrieb) die Versicherer in der Regel zahlen. Es gibt Arbeiten, die der Laie zwar ausführen aber nicht in Betrieb nehmen darf. Elektrik und Wasser wären zwei Beispiele. Wenn man aber jemanden findet, der einem das Ganze abnimmt, sollte das kein Problem darstellen weil dann eben der abnehmende haftet. Weshalb es schwierig ist da jemanden zu finden

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  • MasterOfPuppets
    antwortet
    Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
    NEIN!!!!!!!
    Da kannst du dich auf den Kopf stellen. Du darfst es eben nicht. Wenn du es machst kann die Versicherung sich weigern.

    NAV §13!!!!
    DOCH!!!
    NAV §13 gilt nur zwischen HAK und Zähler!

    Abs. 1:
    "Satz1:Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich."

    Abs. 2:
    "Satz4: Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten.

    Quelle:https://www.buzer.de/gesetz/7430/a146694.htm
    Zuletzt geändert von MasterOfPuppets; 12.01.2020, 14:12.

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  • larsrosen
    antwortet
    Zitat von MasterOfPuppets Beitrag anzeigen
    Ich als EFK darf meinen Verteiler für mich selbst bauen.
    NEIN!!!!!!!
    Da kannst du dich auf den Kopf stellen. Du darfst es eben nicht. Wenn du es machst kann die Versicherung sich weigern.

    NAV §13!!!!
    Zuletzt geändert von larsrosen; 12.01.2020, 14:01.

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  • MasterOfPuppets
    antwortet
    Definitiv Nein.
    Wenn man keine EFK ist, hat man am angeschlossenen Verteiler nichts verloren, kontrollieren kann das jedoch niemand und wenn du selbst dran rum fummelst und es passiert was, schaust du in die Röhre.

    Wenn du nun als Privatmann deinen Verteiler selbst zusammen baust (nicht angeschlossen und nicht unter Spannung!) z.B. in deiner Garage und du findest einen Elektriker (z.B.: Bekannten) der auch dein Zähler beantragt, ihn dir später anschließt, durchmisst und abnimmt, spricht nichts dagegen, das ist erlaubt, er trägt dafür aber dann die Verantwortung.

    Aber genau das würde ich nie von einem Freund oder einer Firma erwarten, dass er für etwas haftet, das er selbst nicht gebaut hat.



    Ich als EFK darf meinen Verteiler für mich selbst bauen. Ein Messprotokoll der separaten UV ist keine Vorraussetzung für einen Zähler in dessen Schrank.

    Ich messe jedoch meinen Verteiler selbst und erstelle das Prüfprotokoll (Auslösezeiten RCD, ZSchleife etc.).
    Zuletzt geändert von MasterOfPuppets; 12.01.2020, 20:30.

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