Ankündigung

Einklappen

Sammelbestellung ETS6 Vollversionen aktiv!

Sammelbestellung für ETS6 Vollversionen (Prof., Home, Lite) mit 40% Rabatt aktiv! Infos im Forum!
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Zeigt her eure Verteilungen ;)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • evolution
    antwortet
    Ich finde es schade, dass eine ehrliche Diskussion insofern unterbleibt, alsdass diese auf beiden Seiten in eine harsche Darstellung der einseitigen Meinung ausufert. Denn eigentlich ist das Konstrukt der rechtlichen Abhängigkeiten hier nicht so kompliziert, alsdass es seitenweise zerredet werden müsste.
    1. Grundsätzlich kann jeder über sein Eigentum verfügen wie er will und damit anstellen was er will. Sollte sein Eigentum jedoch einen Schaden für andere verursachen, dann haftet der Eigentümer auch dafür. Das ist zumindest in Deutschland grundgesetzlich so verankert. Und mit der eigenen Elektroinstallation verhält sich das nicht anders.
    2. So könnte natürlich jedermann erst einmal ungestraft an seiner Elektroinstallation herumbasteln, wie er lustig ist. So lange keiner darüber Kenntnis erlangt und hierdurch kein Schaden entsteht, ist das erst einmal kaum von Belang.
    3. Sollte hingegen ein erheblicher Schaden (durch bspw. Brand) entstehen und der DIY-Eigentümer sollte keinen Nachweis über eine fachgerechte Durchführung beibringen können, wird der DIY-Eigentümer eben auch keine Versicherungsleistung für den entsandenen Schaden in Anspruch nehmen können. Denn die Versicherung geht vertragsrechtlich üblicherweise davon aus, dass solche Arbeiten durch eine Fachkraft mit entsprechender Eignung durchgeführt werden.
    4. Sollte es darüber hinaus zu Personenschäden kommen, wir es noch unangenehmer. Dann wird sich die Staatsanwaltschaft nämlich sehr dafür interessieren, wer für den Schaden strafrechtlich zu verfolgen ist...
    5. Ein SNB (Stromnetzbetreiber) interessiert sich erst einmal nicht für eine DIY-Tätigkeit, da dieser nicht von einer unsachgemäßen Änderung der ursprünglichen Dokumentation ausgehen muss. Immerhin hat er für den Zeitpunkt der elektrischen Inbetriebnahme einen Nachweis über die TAB- und normenkonforme Installation, durch die belastbare Haftungserklärung eines konzessionierten Elektrikers. Nur für den Fall, dass der SNB berechtigte Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Anlage hat oder erlangt, wird er gegebenfalls aktiv und kappt den Stromanschluss. Für den erneuten Netzanschluss kann der SNB nun eine den TAB entsprechende Installation verlangen und sich darüber einen aktuellen Nachweis von einem konzessionierten Elektriker erbringen lassen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • traxanos
    antwortet
    Ich finde die Diskussion wirklich interessant, aber kann man das nicht in einem extra Thread machen...

    In diesem Zusammenhang... Das gibt es auch beim Wasser, darf ich einen Wasserhahn selber anschließen und muss dieser DVGW geprüft sein...

    Einen Kommentar schreiben:


  • ets3-user
    antwortet
    Leute jetzt nicht nachlassen, ich hab mein Popcorn Eimer noch nicht leer

    Einen Kommentar schreiben:


  • HundKatzeMaus
    antwortet
    Schön, dass der Humor nicht abhanden gekommen ist :-)

    Einen Kommentar schreiben:


  • MasterOfPuppets
    antwortet
    Nanana, keine Interpretation! Die NAV ist da eindeutig und gilt ab EVU bis zum letzten elektrischen Verbraucher auch wenn der Artikel im Elektropraktiker und die NAV selbst etwas anderes sagt! *Sarkasmus aus*

    Einen Kommentar schreiben:


  • BlackDevil
    antwortet
    Zitat von MasterOfPuppets Beitrag anzeigen
    HundKatzeMaus Sorry habe deine Ausführung oben missverstanden.
    Dann sehen wir das identisch!

    Nun gut, ich telefonier mich als EFK jetzt mal, auf Suche nach einem konzessionierten Elektrobetrieb des VNB, durchs Telefonbuch, denn zum Wochenende hin muss ich meine Ladestation für meine Elektrische Zahnbürste wieder in die Steckdose stecken! Und wie wir nun alle wissen darf nach dem HAK nur solch ein Elektriker ran!

    Allen anderen einen schönen Tag .
    Ganz so streng ist dann doch nicht ...

    Einen Kommentar schreiben:


  • MasterOfPuppets
    antwortet
    HundKatzeMaus Sorry habe deine Ausführung oben missverstanden.
    Dann sehen wir das identisch!

    Nun gut, ich telefonier mich als EFK jetzt mal, auf Suche nach einem konzessionierten Elektrobetrieb des VNB, durchs Telefonbuch, denn zum Wochenende hin muss ich meine Ladestation für meine Elektrische Zahnbürste wieder in die Steckdose stecken! Und wie wir nun alle wissen darf nach dem HAK nur solch ein Elektriker ran!

    Allen anderen einen schönen Tag .

    Einen Kommentar schreiben:


  • Voltus
    antwortet
    Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
    Bei mir kommt es eben so an, als wollten die Herren eingetragenen Installateure ihre Pfründe in Sicherheit bringen. Das ist besonders perfide, wenn man bedenkt wie unglaublich inkompetent manche trotz Eintragung sind.
    Genau so sehe ich das auch. Zumal es Pfründe sind, die die meisten gar nicht beackern.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Cybso
    antwortet
    Puh, gleich geht es wieder los... könnte jemand, der weiter darüber diskutieren möchte, bitte einen separaten Thread aufmachen? Danke :-)

    Einen Kommentar schreiben:


  • Voltus
    antwortet
    Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
    Natürlich mag das de jure völlig korrekt sein
    Nein. Das ist nicht korrekt. De Jure darf JEDERMANN an seiner eigenen Elektroinstallation basteln so viel er will.

    Die ganze mafiöse Branche hat sich in den letzten Jahrzehnten ein Verbot zu konstruieren, dass der Gesetzgeber nicht erlassen will.

    Wir haben einen Milliarden DIY Markt in Deutschland. Niemand, absolut niemand, könnte Heute die ganzen DIY fachlich bedienen. Es will auch keiner. Insofern ist die ganze Diskussion eine Luftnummer. Da fällt mir nur Don Quichotte ein.

    Versucht mal als Endverbraucher einen Elektriker mit fachlicher Ahnung zu finden, der Zeit hat.

    Einen Kommentar schreiben:


  • HundKatzeMaus
    antwortet
    Zitat von MasterOfPuppets Beitrag anzeigen
    Woher nimmst du diese Phantasievollen Behauptungen?
    Naja die sogenannten "Nachahmer" könnten hier schnell auf sowas kommen.

    Ich finde, die Diskussion hat sich ab dem Zeitpunkt, wo einer EFK abgesprochen wird, an der eigenen Installation herumbauen zu dürfen in eine wirklich ungute Richtung entwickelt. Natürlich mag das de jure völlig korrekt sein. Auf die Diskussion will ich mich aber gar nicht begeben; die ist mir einfach egal. Bei mir kommt es eben so an, als wollten die Herren eingetragenen Installateure ihre Pfründe in Sicherheit bringen. Das ist besonders perfide, wenn man bedenkt wie unglaublich inkompetent manche trotz Eintragung sind.

    Ich bin Ingenieur der Elektrotechnik und wenn auf den Baustellen für die ich die Planung gemacht habe ein beauftragter Elektrobetrieb sagen will, ich dürfe da keinen Schraubendreher in die Hand nehmen weil ich nicht eingetragen bin, dann kann er das tun, fliegt dann aber hochkant von der Baustelle.

    Einen Kommentar schreiben:


  • MasterOfPuppets
    antwortet
    Welch geistreicher Beitrag . Woher nimmst du diese Phantasievollen Behauptungen?

    Ich denke hier hat mittlerweile jeder seinen Standpunkt ausreichend kund getan.

    Einen Kommentar schreiben:


  • HundKatzeMaus
    antwortet
    Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
    Ich schließe mich larsrosen an und bitte, diese falschen Veröffentlichungen und Anleitung zu illegalen Machenschaften zu löschen, denn hier droht Gefahr durch Nachahmer.
    Von denen kommt bestimmt gleich einer und behauptet, dass die NAV direkt von der Elektrikerlobby verfasst wurde

    Einen Kommentar schreiben:


  • AScherff
    antwortet
    ich räume hier nicht auf, ist mir zu mühsam.... dazu müßte ich alles lesen...

    Einen Kommentar schreiben:


  • vento66
    antwortet
    Macht ihr jetzt endlich mal in einem neuen Thread weiter? Ist den das so schwer?

    Einen Kommentar schreiben:

Lädt...
X