Zitat von waschle
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Du, als neuer Hersteller im sinne der NSR, musst eine Konformität bestätigen, sobald du diese Ware auf dem Markt bereitstellst.
Für dich bleiben hier zwei optionen:
1.
Du hälst dich an den Bauartnachweis des ursprünglichen Herstellers, dieser natürlich KNX- Konfortm sein wird. Und kannst auf Grundlage der vermutung eine Konformität bestätigen. Dazu darf man einfach, alle einzelkonformitäten sammeln, ein Wärmenachweis erbringen und auf Grundlage der Vermutung diese bestätigen. (Siehe Hager Tipp).
2.
Du machst es anders, wie im Bauartnachweis und musst das komplette Komformitätsberwertungsverfahren durchlaufen........
EDIT
Meine güte jetzt ist mir Schwindelig.....
hier nochmal ein Link
https://www.elektropraktiker.de/nc/f...tromleitungen/
und das Ergebnis:
Also
Das ganze wird auch in der VDE geregelt.
Per ENWG §49 ist diese, ......(kennste ja)
VDE0829-2-2 wurde zurückgezogen und in die VDE 0849-44-3 überführt. Alle Zwischenschritte spare ich mir jetzt.
Vielleicht solltest dir diese mal zu gemüte führen?
So Seite 13 wäre intressant.




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