Zitat von Arctyc
Beitrag anzeigen
Aber mit entsprechendem Beleg aus einer ernsthaften Quelle lerne ich gerne dazu.
Spannungsabstände zw. Kleinspannung bzw. Schutzkleinspannung (SELV) und Niederspannung (< 1000V)
- Ist nur eine Seite Isoliert, z.B. die Kleinspannungsseite und die 230V ist blankes Kupfer, ist eine nachgewiesene Spannungsfestigkeit von >4kV gefordert (z.B. die grüne KNX Leitung)
- Sind beide Seiten isoliert, ist jeweils eine Spannungsfestigkeit von 2,5kV gefordert, die meisten Aderleitungen (z.B. H05-??? bzw. H07-???) im Schaltschrank haben diesen Nachweis.
- Ist die erforderliche Isolation nicht ausreichend oder gar nicht vorhanden, genügt es einen entsprechenden Mindestabstand (Luftstrecke) sicher einzuhalten bei 4kV genügen > 3mm. D.h. SELV Leitungen dürfen theoretisch komplett unisoliert 3mm (frei hängend) neben unisolierten Niederspannungsleitungen mit bis zu 1000V verlaufen, wenn der Mindestabstand (Luft) sichergestellt ist. Auf den geposteten Bildern kann ich nicht erkennen, ob die 3mm eingehalten werden

Rein Interessehalber: Aus welcher Vorschrift stammen diese Aussagen?
Nur am Rande: Diese Forderungen können aber nicht für die Verlegewege außerhalb des Schaltschranks zutreffen da hier in der VDE 0100 teilweise andere Aussagen trifft.
Gruß
Thomas



Einen Kommentar schreiben: