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    Aderendhülsen: Nein, nur da wo es vorgeschrieben ist, u.A. bei den Spannungsversorgungen. Die anderen Aktoren, die Reihenklemmen und die Sicherungen haben alle Käfigzugklemmen die keine AEH erfordern und wo sie dann auch aus meiner Sicht kontraproduktiv sind.

    Grüße
    Robert

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      Installateur gesucht!

      Eigentlich wollte wir diese Woche einziehen. Leider sind bis jetzt aber erst die Leitungen eingezogen. Die Verteilerkaesten sind noch leer, bzw. haengen noch gar nicht.

      Wer gerne mal in den Niederlanden (an der Kueste) arbeiten moechte, bitte schaut mal hier: https://knx-user-forum.de/marktplatz...noordwijk.html

      Viele Gruesse,
      BBB
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        Das nennt man dann Mischverteilung: Gas, Wasser, Elektro alles in einem Kasten...
        Ist das so zulässig, mit dem Sperrholzbrett als Trageplatte dazu? Kann ich mir nicht vorstellen.

        Marcus

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          Gute Frage. Die Installationen in den NL sind eine einzige Katastrophe. Leider sind die Normen nicht frei erhaeltlich. Und welche Normen oder Vorschriften ueberhaupt anwendbar sind, ist fuer den nicht-Experten nur schwer herauszufinden.
          Sollte sich jemand hier mit der Situation in NL auskennen und Hinweise geben koennen, waere ich sehr dankbar.

          Boris

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            Hallo Zusammen

            Ich hab es nirgends hier gesehen und deshalb meine Frage hier: Spricht eigentlich etwas dagegen, die "Grundelektrik" (ehZ, Haptsicherungen) in den Feldverteiler mit einzubauen oder benötigt man dazu einen extra Zählerschrank?


            Markus

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              Das ist von EVU zu EVU verschieden. Siehe TAB.
              Gruß Matthias
              EIB übersetzt meine Frau mit "Ehepaar Ist Beschäftigt"
              - PN nur für PERSÖNLICHES!

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                Zitat von bbb34 Beitrag anzeigen
                Wer gerne mal in den Niederlanden (an der Kueste) arbeiten moechte, bitte schaut mal hier: https://knx-user-forum.de/marktplatz...noordwijk.html
                Hoi..

                Braucht man nicht auch für die Niederlande entsprechend eine Installationsbewilligung (Genehmigung?) für die Installation der Schaltschränke und der späteren Abnahme/Anmeldung beim EVU?

                Gruss Peter
                Smart Building Design GmbH (everything) - www.smart-building-design.com
                Smart Building Services GmbH (Onlineshop) - www.knxshop4u.ch
                Tapko Technologies GmbH (Sales DACH) - www.tapko.de
                SBS GmbH on FB - PeterPan on FB

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                  Zitat von bbb34 Beitrag anzeigen
                  Leider sind die Normen nicht frei erhaeltlich.
                  Das ist in der Tat sehr ärgerlich und wäre doch mal ein Grund für uns alle einen Brief/Mail an unsere(n) Abgeordneten im EU-Parlament/Bundestag zu schreiben, Demokratie funktioniert von unten

                  Makki
                  EIB/KNX & WireGate & HS3, Russound,mpd,vdr,DM8000, DALI, DMX
                  -> Bitte KEINE PNs!

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                    Hi,

                    meine erste Frage wäre: passt das eigentlich?
                    Die Feldverteiler bringen doch gar nicht die passende Tiefe für den Zähler mit, oder?!

                    Aber:

                    Deine Energieversorger schreibt eigentlich vor, wo du den hineinbauen musst.
                    Einfach mal einen ansässigen Elektriker ansprechen.
                    Mit freundlichen Grüßen aus dem Sauerland

                    Christian

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                      Zitat von KNXMane Beitrag anzeigen
                      die "Grundelektrik" (ehZ, Haptsicherungen) in den Feldverteiler mit einzubauen oder benötigt man dazu einen extra Zählerschrank?
                      Das ist in der TAB Deines EVU geregelt (bei Dir möglicherweise EnBW AG: Technische Anschlussbedingungen)
                      Weiterhin hilft eine Zählerplatzliste:
                      http://www.hager.de/files/download/0...1_StandDez.pdf
                      Gruß
                      Karsten

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                        Nicht mein Zählerschrank, sondern von Freunden (Schrank wurde vom Elektriker errichtet):

                        Zwei Aderendhülsen in einer Klemmung.

                        - Nach meiner Kenntnis ist das schlicht unzulässig?
                        - Nachbesserung verlangen oder muss/sollte man das so hinnehmen?

                        Grüße
                        Robert
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                          Zulässig, meiner Meinung nach. Die Druckplatten sind extra so gestaltet, dass das möglich ist, sogar mit unterschiedlichen Leitungsquerschnitten..
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                          Gruß Matthias
                          EIB übersetzt meine Frau mit "Ehepaar Ist Beschäftigt"
                          - PN nur für PERSÖNLICHES!

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                            Moin!

                            Ich will auch mal!!!

                            Von Zähler über vier vierpolige RCD's über 4 Kabel a' 5x10mm² und ein zweipoliger RCD über ein 3x1,5mm² (für schaltschrankinterne Sachen wie LAN, KNX, SAT, usw.) zum Schaltschrank... aber seht selbst. Achja Matthias, deswegen ist auch die Montageplatte geerdet - Schutzklasse 1 - ;-)

                            20120725_125443.jpg20120725_125450.jpg20120725_125457.jpg20120725_125507.jpg20120725_125528.jpg20120725_125653.jpg20120725_125706.jpg20120725_125735.jpg

                            Lg Dennis
                            Liebe Grüße Dennis

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                              Oha, ein 19" Schrank. Schutzklasse beachtet? Ist die Trägerplatte isoliert? Wenn nicht - fail
                              Gruß Matthias
                              EIB übersetzt meine Frau mit "Ehepaar Ist Beschäftigt"
                              - PN nur für PERSÖNLICHES!

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                                Zitat von MatthiasS Beitrag anzeigen
                                Zulässig, meiner Meinung nach. Die Druckplatten sind extra so gestaltet, dass das möglich ist, sogar mit unterschiedlichen Leitungsquerschnitten..
                                Das bitte nicht pauschalisieren. Es gilt was der Hersteller des jeweiligen Gerätes in den technischen Produktinformationen angibt. Wenn AEG Mehrfachklemmungen zulässt ist das fein, wenn nicht dann gehört das geändert ...

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