https://www.zveh.de/maerkte-themen/t...mung/trei.html
https://www.e-dis-netz.de/content/da...mmenarbeit.pdf
https://www.energieverbraucher.de/fi...1150138829.doc
https://www.t-online.de/heim-garten/...sfuehren-.html
https://www.verbaende.com/news.php/Z...em-Jah?m=55596
https://www.inetz.de/startseite/serv...urverzeichnis/
Soll ich weiter suchen? Bis ihr mal ein einzigen Artikel postet?
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Niemand greift ihn an.Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigenWarum greift ihr denn nun Larsrosen an?
Sind wir, weiter oben, hast du anscheinend übersehen. Da gibt es EinigeZitat von tsb2001 Beitrag anzeigenWarum geht man nicht auf meine Argumente ein?
Eben nicht, wir halten uns an die klaren Definitionen und vorallem (im Gegensatz zu euch) an deren Zuständigkeistbereiche.Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigenIhr biegt klare Definitionen aus der TAB und NAV so wie ihr es gerne hättet und versucht Damit euer Tun und Handeln zu legitimieren.
Dazu kann ich nur (schon zum 2. mal) sagen:Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigenUnd steckt damit vielleicht auch noch Mitleser an, die dann der Meinung sind, dies sei in Ordnung...
Ich bleib bei meiner Meinung mich lieber an NAV, TAB und vorallem deren Zuständigkeistbereiche und Definition zu halten, anstatt auf "Interpreationen" davon zu hören.Zitat von denism91 Beitrag anzeigenDas wurde so nie gesagt. Es hat immer eine Abnahme inkl. Messprotokoll zu erfolgen!
Haben den Thread wirklich genug vollgeschrieben und sind mittlerweile sowas von OT, deswegen steig ich hier aus.
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Klar, wie bereits mehrfach erwähnt. In der TAB sowie auch in der NAV ist alles ganz klar geregelt.Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigenKeine Belege dafür?
Ich brauch hier überhaupt nichts zu legitimieren, ich weiß wo ich dran arbeiten darf und wo nichtZitat von tsb2001 Beitrag anzeigenund versucht Damit euer Tun und Handeln zu legitimieren.
Es wurde immer gesagt, das eine Abnahme mit Messprotokoll zu erfolgen hat. Was da jeder User selbst draus macht ist seine Sache!Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigensteckt damit vielleicht auch noch Mitleser an, die dann der Meinung sind, dies sei in Ordnung...
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Warum greift ihr denn nun Larsrosen an?
Warum geht man nicht auf meine Argumente ein? Keine Belege dafür? Es wundert mich nicht, denn es gibt keine.
Ihr biegt klare Definitionen aus der TAB und NAV so wie ihr es gerne hättet und versucht Damit euer Tun und Handeln zu legitimieren. Und steckt damit vielleicht auch noch Mitleser an, die dann der Meinung sind, dies sei in Ordnung...
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Sehe ich auch so!Zitat von larsrosen Beitrag anzeigenDas ist einfach nur unfassbar!
Stimmt und anhand dieser einschlägigen "Interpreationen" (sollten es nicht besser Regeln anstelle von Vermutungen sein?) haben wir dir gezeigt, dass du eben nicht verstanden hast, was darin steht. Selbst Juristenurteile konnte ich keine von dir lesen.Zitat von larsrosen Beitrag anzeigenEs gibt einschlägige Interpretationen davon die wir dir vorgelegt haben. Selbst juristen haben darüber geurteilt und du bleibst dabei.
Dazu kann ich mir nur dem anschließen:Zitat von larsrosen Beitrag anzeigenJeder der das liest fühlt sich darin bestärkt sein Kram selbst machen zu dürfen.
Zitat von denism91 Beitrag anzeigenDas wurde so nie gesagt. Es hat immer eine Abnahme inkl. Messprotokoll zu erfolgen!Stimmt, vorallem auch deine fantasievollen Interpretationen von NAV und TAB.Zitat von larsrosen Beitrag anzeigenWenn ich hier Forenbetreiber wäre würde ich das kommentarlos alles löschen.
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Ganz genau!Das ist einfach nur unfassbar!
Stimmt, die scheinst du aber nicht zu verstehen.Es gibt einschlägige Interpretationen davon
In der NAV sowie auch in der TAB ist eindeutig geregelt wessen Zuständigkeitsbereich bis wohin geht!
Das wurde so nie gesagt. Es hat immer eine Abnahme inkl. Messprotokoll zu erfolgen!Jeder der das liest fühlt sich darin bestärkt sein Kram selbst machen zu dürfen.
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Das ist einfach nur unfassbar!
Piere weisst du eigentlich was du damit dem Forum hier antust? Es gibt einschlägige Interpretationen davon die wir dir vorgelegt haben. Selbst juristen haben darüber geurteilt und du bleibst dabei.
Jeder der das liest fühlt sich darin bestärkt sein Kram selbst machen zu dürfen.
Wenn ich hier Forenbetreiber wäre würde ich das kommentarlos alles löschen.
tsb2001 lass es, das bringt nix. Hoffentlich springen da nicht mehr mit drauf.
MathiasS kannst du das alles löschen oder zumindest verschieben?
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Heißt für mich man müsste auch ein konzessioniertes Unternehmen beauftragen, dass einem den Fön in die Steckdose steckt wenn man ganz genau ist„Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z. B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z. B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen. Den elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und Hilfsmittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gestellt werden.“
Definition nach Berufsgenossenschaftliche Vorschriften DGUV V 3: „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
.
Denn dieser fällt, laut Definition, auch unter ein elektrisches Betriebsmittel, dass hinter der Übergabestelle zum Einsatz kommt, ganz egal ob es nun einen Laienbedienbaren Schukostecker hat, es ist und bleibt ein elektrisches Betriebsmittel, das dem Anwenden von elektrischer Energie (verbrauchen) dient.
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Zur Info: die Messeinrichtung ist ausgenommen, weil der Messstellenbetreiber ein anderer sein kann. Einfach gesprochen darf der Stromverkäufer seinen eigenen Zähler einbauen und muss nicht den des Netzbetreibers nutzen. Das beste Beispiel bietet dabei ist zum Beispiel „Yellowstrom“, die zeitweilig (ich weiß nicht, ob das immer noch so ist) den vorhandenen Zähler gegen einen eigenen ausgetauscht haben. Daher die Ausnahme.
Das ist nicht umgekehrt!
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aaaaaahh, es ist doch noch nicht Schluss.
Ich geh mir Popcorn holen
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Richtig, aber nur bis zum (einschließlich) Zähler!Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigenDaher hat selbst eine Elektrofachkraft ohne Eintragung keinen Freibrief, seine eigene Anlage (umzu-)bauen, ohne das das durch eine konzessioniertes Unternehmen - ich nenne es mal „unterstützt“ - wird.
D.h. Es gilt für folgende elektrische Betriebsmittel: z.B. den HAK, dessen NH-Sicherungen, die Zuleitung zum Zählerschrank, Blitzschutzeinrichtungen im Vorzählerbereich, Tarifsteuergeräte und Zähler! Danach nicht mehr!Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen„18. Kundenanlage
Gesamtheit aller elektrischen Betriebsmittel hinter der Übergabestelle mit Ausnahme der Messeinrichtung zur Versorgung der Anschlussnehmer und der Anschlussnutzer
[Quelle: VDE-AR-N 4100, modifiziert]“
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Ist doch ganz einfach: Musterwortlaut der TAB 2019 welche an die VDE-AR4100 angelehnt ist und daher deutschlandweit mit den Ergänzungen der einzelnen Netzbetreiber gilt, legt das alles eindeutig fest:
Begriffsdefinition:
„10. Errichter
ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Unternehmen, das eine
Kundenanlage oder Teile davon errichtet, erweitert oder ändert sowie die Verantwortung für deren ordnungsgemäße Ausführung übernimmt
[Quelle: VDE-AR-N 4100]“
„18. Kundenanlage
Gesamtheit aller elektrischen Betriebsmittel hinter der Übergabestelle mit Ausnahme der Messeinrichtung zur Versorgung der Anschlussnehmer und der Anschlussnutzer
[Quelle: VDE-AR-N 4100, modifiziert]“
Fazit:
Wenn also die Kundenanlage die „Gesamtheit aller elektrischen Betriebsmittel hinter der Übergabestelle“ darstellt, und ein Errichter „ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Unternehmen ist, das eine Kundenanlage oder Teile davon errichtet, erweitert oder ändert...“
...darf also per Definition die Kundenanlage nur durch einen Errichter erweitert und verändert werden. Und der muss in ein Installateurverzeichnis eingetragen sein.
Die Quelle hierzu findet sich beispielsweise in den Vorgaben des Netzbetreibers Ovag-Netze für jedermann nachzulesen unter: https://www.ovag-netz.de/marktpartne...machungen.html
Nur mal als Beispiel; das ist aber annähernd überall gleich... Daher hat selbst eine Elektrofachkraft ohne Eintragung keinen Freibrief, seine eigene Anlage (umzu-)bauen, ohne das das durch eine konzessioniertes Unternehmen - ich nenne es mal „unterstützt“ - wird.
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Danke für den HinweisZitat von skibbi Beitrag anzeigenÄhm, der Thread hier heißt nicht "Zeigt her eure Auslegung der NAV"
Lasst es uns doch einfach dabei belassen.
Sowohl in der NAV als auch in der TAB ist klar geregelt von wo bis wo hier die Zuständigkeiten sind.
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ich sehe in §13 nirgendwo eine angeschlossene Lampe, dort ist nur die Rede von "Hinter der Hausanschlusssicherung..." , nix von Lampe:Zitat von larsrosen Beitrag anzeigenRichtig, deswegen gibt es p13. Der das regelt. Denn dort ist die Lampe angeschlossen.
Hier sagt der EP Artikel eindeutig, von wo bis wo die NAV gültigkeit besitzt und nur ein "Eingetragener" dran arbeiten darf.Die Verordnungsgeber haben im § 13, Abs. 2, der Niederspannungs-Anschlussverordnung (NAV) [2] klar festgelegt, dass nur für Arbeiten an der Verbindung zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung der Einsatz eines im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenen Installateurs erfordlich ist
Und hier, dass man als EFK durchaus auch eine Deckenleuchte anschließen darf ohne "eingetragener Installateur" zu sein! Ist ja auch logisch, denn bis wohin die NAV greift wurde oben erwähnt.Auf den letzten Teil der Frage eingehend kann festgestellt werden, dass durch die Regelungen der NAV [2] gerade erreicht wird, dass zum Anschluss der erwähnten Deckenleuchte nicht unbedingt nur ein „eingetragener Installateur“ eingesetzt werden muss, sondern dass dies auch durch eine andere Elektrofachkraft vorgenommen werden kann.
Das mit dem "haben etliche Juristen klargestellt" lass ich mal so stehen. Ich gebe lieber etwas auf schriftliche gültige Verordnungen die vor Gericht bestand haben, als auf juristische Aussagen, denn:
Japp, frag 10 Juristen und du hast 12 verschiedene MeinungenZitat von larsrosen Beitrag anzeigenWenn ihr es nicht verstehen wollt könnt ihr gerne bei einem Jurist nachfragen
.
So ist es und dazu zählt auch meine Verteilung, die ich als EFK ausführen darf.Zitat von denism91 Beitrag anzeigenAlles nach der Messeinrichtung ist Kundenanlage, denn erst dort ist die Lampe angeschlossen.
Zuletzt geändert von MasterOfPuppets; 12.01.2020, 16:13.
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Korrekt, der Anschlussnehmer ist gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich, das die Anlage hinter dem HAK nach TAB installiert ist.
Dabei handelt es sich um alles bis und inklusive der Messeinrichtung.
Alles nach der Messeinrichtung ist Kundenanlage, denn erst dort ist die Lampe angeschlossen.
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