Ähm, der Thread hier heißt nicht "Zeigt her eure Auslegung der NAV"
Edit PS: In Belgien prüft und genehmigt grundsätzlich ein anderes Unternehmen als das installierende, nämlich eins aus dieser Liste: https://economie.fgov.be/sites/defau...-controles.pdf Es wird also immer für die Leistung eines anderen unterschrieben.
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Keine Ankündigung bisher.
Zeigt her eure Verteilungen ;)
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Richtig, deswegen gibt es p13. Der das regelt. Denn dort ist die Lampe angeschlossen.Zitat von MasterOfPuppets Beitrag anzeigenRichtig! Und nicht in dem Bereich für den die NAV (EVU <-> HAK) oder die TAB (HAK <-> Zähler) zuständig ist.
Das haben schon etliche Juristen klargestellt. Ihr könnt es noch tausendmal anders sehen das ändert nix. Wenn ihr es nicht verstehen wollt könnt ihr gerne bei einem Jurist nachfragen.
ps wenn sie nicht zuständig ist was beduetet dass dann?
p.p.s1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich. Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen. Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so bleibt er verantwortlich.
ich habe ja bereits zwei quellen für meine Aussage genannt.
Dann könnt ihr mir ja gerne auch was liefern.Zuletzt geändert von larsrosen; 12.01.2020, 15:57.
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Na das hoffe ich doch nicht, das die Lampe hinter der Hausanschlusssicherung angeschlossen ist.Zitat von larsrosen Beitrag anzeigenWo ist denn die Lampe angeschlossen?
Doch etwa hinter der Hausanschlusssicherung....
Das kannste drehen und wenden wie du willst. Das ding ist ne Verordnung und damit verbindlich.
ps. Ich hoffe du weisst wer den Artikel geschrieben hat....
Die NAV kann auch gerne eine Verordnung bleiben, ist aber wie oben geschrieben hier nicht zuständig.
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Richtig!, dazwischen kommt jedoch noch der Zähler, RCD/Sicherung und ein Schaltgerät.Zitat von larsrosen Beitrag anzeigenWo ist denn die Lampe angeschlossen?
Doch etwa hinter der Hausanschlusssicherung....
Also nicht in dem Bereich für den die NAV (EVU <-> HAK) oder die TAB (HAK <-> Zähler) zuständig ist.
Zuletzt geändert von MasterOfPuppets; 12.01.2020, 15:52.
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Wo ist denn die Lampe angeschlossen?
Doch etwa hinter der Hausanschlusssicherung....
Das kannste drehen und wenden wie du willst. Das ding ist ne Verordnung und damit verbindlich.
ps. Ich hoffe du weisst wer den Artikel geschrieben hat....Zuletzt geändert von larsrosen; 12.01.2020, 15:34.
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Volle Zustimmung!
Aber auch nur, wenn er gegen Installationsregeln verstoßen hat (z.B. beliebter Fehler: Schutzleiter der Leuchte nicht an dessen Metallgehäuse angeschlossen, leuchtet ja auch ohneZitat von denism91 Beitrag anzeigenWenn es zu einem Unfall, Brand, oder was auch immer kommt, wird die Versicherung sicherlich Nachforschungen anstellen. Und wenn da jemand selbst an seiner Anlage gebastelt hat, hat er auch mit den Konsequenzen zu leben.
, Überdimensionierte Sicherungen z.B. 35m NYM Xx1,5mm2 in Verlegeart A bei nem 16A LSS etc.), wenn jedoch alles Ordnungsgemäß angeschlossen ist/war, wird die Versicherung auch zahlen, da von einem defekt des Geräts ausgegangen werden muss.
Zitat von denism91 Beitrag anzeigenWenn da jetzt irgendwer anfängt und sich selbst eine Verteilung zusammenlötet ist das seine Sache.
Ich vermute auch nicht, das diese Privatperson dann die nötigen Messgeräte zuhaue hat, um die erforderlichen Messungen zu machen.
Und genau deswegen:Zitat von denism91 Beitrag anzeigenTraurig finde ich es nur immer, das sich trotzdem einige Kollegen hingeben und dem Kunden seinem selbst zusammengebauten Verteiler am Ende abnehmen ohne jemals vorher schon auf der Baustelle tätig geworden zu sein.
Zitat von MasterOfPuppets Beitrag anzeigenWenn du nun als Privatmann deinen Verteiler selbst zusammen baust (nicht angeschlossen oder unter Spannung!) z.B. in deiner Garage und du findest einen Elektriker (z.B.: Bekannten), der ihn dir später anschließt, durchmisst und abnimmt, spricht nichts dagegen, das ist erlaubt, er trägt dafür aber dann die Verantwortung.
Aber genau das würde ich nie von einem Freund oder einer Firma erwarten, dass er für etwas haftet, das er selbst nicht gebaut hat.Zuletzt geändert von MasterOfPuppets; 12.01.2020, 15:32.
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Richtig, denn davon handelt ja auch die NAV. Sie ist nichts anderes als die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss.Die Verordnungsgeber haben im § 13, Abs. 2, der Niederspannungs-Anschlussverordnung (NAV) [2] klar festgelegt, dass nur für Arbeiten an der Verbindung zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung der Einsatz eines im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenen Installateurs erfordlich ist
Und der Netzanschluss endet nunmal am Hausanschlusskasten.
Ab HAK bis einschließlich Zähler regelt dann die TAB.
Auch dieses Zitat aus dem Elektropraktiker halte ich für humbuk. Die dort angesprochene Deckenleuchte hat rein gar nichts mit der NAV zu tun.Auf den letzten Teil der Frage eingehend kann festgestellt werden, dass durch die Regelungen der NAV [2] gerade erreicht wird, dass zum Anschluss der erwähnten Deckenleuchte nicht unbedingt nur ein „eingetragener Installateur“ eingesetzt werden muss, sondern dass dies auch durch eine andere Elektrofachkraft vorgenommen werden kann.
Klar, ich bastel auch nicht bei mir an der Gasleitung rum. Das hab ich ja auch nicht gelernt. Aber alles hinter der Messeinrichtung ist nunmal Kundenanlage.
Was er da macht ist "erstmal" seine Sache.
Wenn es zu einem Unfall, Brand, oder was auch immer kommt, wird die Versicherung sicherlich Nachforschungen anstellen. Und wenn da jemand selbst an seiner Anlage gebastelt hat, hat er auch mit den Konsequenzen zu leben.
Klar festzuhalten ist, wie auch schon in diversen anderen Postings erwähnt, es muss vom Elektriker ein Prüfprotokoll angefertigt werden und dieses muss dem Kunden unterschrieben ausgehändigt werden.
Wenn da jetzt irgendwer anfängt und sich selbst eine Verteilung zusammenlötet ist das seine Sache.
Ich vermute auch nicht, das diese Privatperson dann die nötigen Messgeräte zuhaue hat, um die erforderlichen Messungen zu machen.
Traurig finde ich es nur immer, das sich trotzdem einige Kollegen hingeben und dem Kunden seinem selbst zusammengebauten Verteiler am Ende abnehmen ohne jemals vorher schon auf der Baustelle tätig geworden zu sein.
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So sieht das auskorrekt und ab HAK bis zum Zähler gelten die Regeln des VNB, da es sich um den nicht gezählten VZB des VNB handelt.
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denism91
https://www.elektropraktiker.de/ep-2...23d18a09dfa3a3
instandhaltung ja(evtl,). Rest nöö.
Aber richtig verantwortlich ist er.Zuletzt geändert von larsrosen; 12.01.2020, 15:25.
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denism91 korrekt und ab HAK bis zum Zähler gelten die Regeln des VNB, da es sich um den nicht gezählten, nachher verplombten Bereich (VZB) des VNB handelt.
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Sorry, ich misch mich auch mal ein.
Die NAV regelt, wie MasterOfPuppets im Post #3711 richtig sagt, nur den Netzanschluss.
Das heißt alles bis zum Hausanschlusskasten.
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) 1Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben. 2Diese sind Bestandteil der Rechtsverhältnisse über den Netzanschluss an das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung (Netzanschluss) und die Anschlussnutzung§ 5 Netzanschluss
1Der Netzanschluss verbindet das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung mit der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers. 2Er beginnt an der Abzweigstelle des Niederspannungsnetzes und endet mit der Hausanschlusssicherung, es sei denn, dass eine abweichende Vereinbarung getroffen wird; in jedem Fall sind auf die Hausanschlusssicherung die Bestimmungen über den Netzanschluss anzuwenden.§ 13 Elektrische Anlage
(1) 1Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich
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Ich sehe es anders, aber gut. Ich habe diesen Beruf erlernt und mache das so bei mir, denn ich bin Fachmann, unabhängig davon ob ich nun beim VNB eingetragen bin oder nicht.
Deine Verlinkung weißt darauf hin, dass ein Hobby Handwerker ohne entsprechende Ausbildung nichts an der Anlage machen darf.
PS: Ich würde auch nicht an der Gasleitung rumfummeln, denn ich habe Elektroniker gelernt und nicht Gasinstallateur
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Zuletzt geändert von MasterOfPuppets; 12.01.2020, 14:52.
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nene, weil die Elektronen sonst wegen der Fliehkraft nach außen fliegen, ist doch logisch.Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
Damit die nett abgeknickt werden? Sonst kommt am ende nix mehr raus? Hast du schonmal versucht zu Pinkeln und dein freund im 90° Abgeknickt?
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Damit die nett abgeknickt werden? Sonst kommt am ende nix mehr raus? Hast du schonmal versucht zu Pinkeln und dein freund im 90° Abgeknickt?Zitat von BadSmiley Beitrag anzeigenLogo tun sie das, warum sollte es sonst mindest Biegeradien geben?!
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Logo tun sie das, warum sollte es sonst mindest Biegeradien geben?!Zitat von larsrosen Beitrag anzeigenDas Blöde ist leider nur das Elektronen nicht aus der Leitung fliegen.
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