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  • MasterOfPuppets
    antwortet
    Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
    Die willkürlichen Interpretationen generieren hier nur zwei Leute...
    Richtig, du und Lars

    Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
    Ich bin bei einem Netzbetreiber beschäftigt und habe zwei Jahre lang das Hausanschlussgeschäft im Bereich Nieder- und Mittelspannungsnetz betreut. Ich denke, ich habe spätestens dort gelernt, wie die TAB und die NAV anzuwenden ist und worauf die sich bezieht.
    Danke, ich bei meiner Firma ebenso

    Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
    Dieses Besserwissertum hier kann ich und will ich nicht mehr kommentieren; dafür ist mir meine Zeit zu Schade.
    auch da, volle Zustimmung!

    Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
    Ich möchte nur deutlich hervorheben und eindringlich davor warnen, die selbstkonstruierten Meinungen und Beugung der gesetzlichen Regeln (NAV), den Anerkannten Regeln der Technik (VDE AR-4100) und den vertraglichen Vereinbarungen gegenüber dem Netzbetreiber (TAB 2019 nebst jeweiligem Anhang des zuständigen Netzbetreibers) von MasterOfPuppets und denism91 zu ignorieren.
    lächerlich.

    Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
    Ich schließe mich larsrosen an und bitte, diese falschen Veröffentlichungen und Anleitung zu illegalen Machenschaften zu löschen, denn hier droht Gefahr durch Nachahmer.
    und
    Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
    Im Schadenfall ist das nicht nur ein Vertragsbruch gegenüber dem Netzbetreiber, sondern auch auf Grund der Zuwiderhandlung gegen die NAV auch eine strafbare Handlung
    Und nochmal (mittlerweile zum 3. mal, habt ihr beide wirklich so ein heftiges Lese-/Verständnisproblem?):
    Zitat von denism91 Beitrag anzeigen
    Es wurde immer gesagt, das eine Abnahme mit Messprotokoll zu erfolgen hat. Was da jeder User selbst draus macht ist seine Sache!
    &
    Zitat von MasterOfPuppets Beitrag anzeigen
    Wenn du nun als Privatmann deinen Verteiler selbst zusammen baust (nicht angeschlossen und nicht unter Spannung!) z.B. in deiner Garage und du findest einen Elektriker (z.B.: Bekannten) der auch dein Zähler beantragt, ihn dir später anschließt, durchmisst und abnimmt, spricht nichts dagegen, das ist erlaubt, er trägt dafür aber dann die Verantwortung.
    Ihr habt Recht und ich meine Ruhe
    Zuletzt geändert von MasterOfPuppets; 12.01.2020, 20:33.

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  • denism91
    antwortet
    Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
    Ich möchte nur deutlich hervorheben und eindringlich davor warnen, die selbstkonstruierten Meinungen und Beugung der gesetzlichen Regeln (NAV), den Anerkannten Regeln der Technik (VDE AR-4100) und den vertraglichen Vereinbarungen gegenüber dem Netzbetreiber (TAB 2019 nebst jeweiligem Anhang des zuständigen Netzbetreibers) von MasterOfPuppets und denism91 zu ignorieren. Im Schadenfall ist das nicht nur ein Vertragsbruch gegenüber dem Netzbetreiber, sondern auch auf Grund der Zuwiderhandlung gegen die NAV auch eine strafbare Handlung.
    Ich würde dich hiermit doch mal höflich bitten nicht beleidigend zu werden.
    Wir haben lediglich Texte aus NAV sowie TAB zitiert und keine "selbstkonstruierte" Meinung geschaffen

    Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
    Anleitung zu illegalen Machenschaften
    Erzähl mir mehr, wo finde ich die??

    Einen Kommentar schreiben:


  • tsb2001
    antwortet
    Die willkürlichen Interpretationen generieren hier nur zwei Leute...

    Ich bin bei einem Netzbetreiber beschäftigt und habe zwei Jahre lang das Hausanschlussgeschäft im Bereich Nieder- und Mittelspannungsnetz betreut. Ich denke, ich habe spätestens dort gelernt, wie die TAB und die NAV anzuwenden ist und worauf die sich bezieht.

    Dieses Besserwissertum hier kann ich und will ich nicht mehr kommentieren; dafür ist mir meine Zeit zu Schade.

    Ich möchte nur deutlich hervorheben und eindringlich davor warnen, die selbstkonstruierten Meinungen und Beugung der gesetzlichen Regeln (NAV), den Anerkannten Regeln der Technik (VDE AR-4100) und den vertraglichen Vereinbarungen gegenüber dem Netzbetreiber (TAB 2019 nebst jeweiligem Anhang des zuständigen Netzbetreibers) von MasterOfPuppets und denism91 zu ignorieren. Im Schadenfall ist das nicht nur ein Vertragsbruch gegenüber dem Netzbetreiber, sondern auch auf Grund der Zuwiderhandlung gegen die NAV auch eine strafbare Handlung.

    larsrosen : deine Meinung als konzessionierter Installateur kann leider auch nicht überzeugen; schade drum...

    An die Moderation:MathiasSAScherff
    Ich schließe mich larsrosen an und bitte, diese falschen Veröffentlichungen und Anleitung zu illegalen Machenschaften zu löschen, denn hier droht Gefahr durch Nachahmer.

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  • MasterOfPuppets
    antwortet
    Eigentlich wollte ich nichts mehr schreiben, da du aber mit jeder Quelle immer auf die Gleiche Verordnung (NAV) eingehst und immer wieder nicht verstehst noch ein aller letztes mal, falsches kann ich nicht stehen lassen:

    Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
    https://www.zveh.de/maerkte-themen/t...mung/trei.html

    https://www.e-dis-netz.de/content/da...mmenarbeit.pdf
    Hier geht es wieder um die NAV, die jedoch nur bis zum Zähler ihre Zuständigkeit besitzt (inkl. TAB), da wir vor dem Zähler nicht arbeiten ist das also hinfällig.

    Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
    https://www.energieverbraucher.de/fi...1150138829.doc
    Ebenfalls NAV -> Vorm Zähler arbeiten wir nicht, hinfällig.

    §15, ist jedoch der erste Satz sehr interessant:
    Die Überprüfung der Kundenanlage durch den Netzbetreiber greift unzulässig in den Bereich des Kunden ein, für den nur der Kunde selbst verantwortlich ist.
    Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
    https://www.t-online.de/heim-garten/...sfuehren-.html
    Hier geht es wieder um Hobby und Heimhandwerker die den Beruf nicht erlernt haben, bin ich nicht, ich bin EFK.

    Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
    https://www.verbaende.com/news.php/Z...em-Jah?m=55596
    und
    Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
    https://www.inetz.de/startseite/serv...urverzeichnis/
    Wieder NAV, in deren Zuständigkeitsbereich arbeite ich nicht, deswegen: wieder hinfällig.

    So jetzt bin ich raus. Viel Spaß noch.

    Einen Kommentar schreiben:


  • denism91
    antwortet
    Zitat von MasterOfPuppets Beitrag anzeigen
    Haben den Thread wirklich genug vollgeschrieben und sind mittlerweile sowas von OT, deswegen steig ich hier aus.
    Da schließ ich mich gleich mal an, mir ist das hier echt zu kindisch!

    Einen Kommentar schreiben:


  • larsrosen
    antwortet
    https://www.zveh.de/maerkte-themen/t...mung/trei.html

    https://www.e-dis-netz.de/content/da...mmenarbeit.pdf


    https://www.energieverbraucher.de/fi...1150138829.doc

    https://www.t-online.de/heim-garten/...sfuehren-.html

    https://www.verbaende.com/news.php/Z...em-Jah?m=55596

    https://www.inetz.de/startseite/serv...urverzeichnis/

    Soll ich weiter suchen? Bis ihr mal ein einzigen Artikel postet?
    Zuletzt geändert von larsrosen; 12.01.2020, 19:40.

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  • MasterOfPuppets
    antwortet
    Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
    Warum greift ihr denn nun Larsrosen an?
    Niemand greift ihn an.
    Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
    Warum geht man nicht auf meine Argumente ein?
    Sind wir, weiter oben, hast du anscheinend übersehen. Da gibt es Einige
    Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
    Ihr biegt klare Definitionen aus der TAB und NAV so wie ihr es gerne hättet und versucht Damit euer Tun und Handeln zu legitimieren.
    Eben nicht, wir halten uns an die klaren Definitionen und vorallem (im Gegensatz zu euch) an deren Zuständigkeistbereiche.
    Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
    Und steckt damit vielleicht auch noch Mitleser an, die dann der Meinung sind, dies sei in Ordnung...
    Dazu kann ich nur (schon zum 2. mal) sagen:
    Zitat von denism91 Beitrag anzeigen
    Das wurde so nie gesagt. Es hat immer eine Abnahme inkl. Messprotokoll zu erfolgen!
    Ich bleib bei meiner Meinung mich lieber an NAV, TAB und vorallem deren Zuständigkeistbereiche und Definition zu halten, anstatt auf "Interpreationen" davon zu hören.

    Haben den Thread wirklich genug vollgeschrieben und sind mittlerweile sowas von OT, deswegen steig ich hier aus.


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  • denism91
    antwortet
    Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
    Keine Belege dafür?
    Klar, wie bereits mehrfach erwähnt. In der TAB sowie auch in der NAV ist alles ganz klar geregelt.

    Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
    und versucht Damit euer Tun und Handeln zu legitimieren.
    Ich brauch hier überhaupt nichts zu legitimieren, ich weiß wo ich dran arbeiten darf und wo nicht

    Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
    steckt damit vielleicht auch noch Mitleser an, die dann der Meinung sind, dies sei in Ordnung...
    Es wurde immer gesagt, das eine Abnahme mit Messprotokoll zu erfolgen hat. Was da jeder User selbst draus macht ist seine Sache!

    Einen Kommentar schreiben:


  • tsb2001
    antwortet
    Warum greift ihr denn nun Larsrosen an?
    Warum geht man nicht auf meine Argumente ein? Keine Belege dafür? Es wundert mich nicht, denn es gibt keine.

    Ihr biegt klare Definitionen aus der TAB und NAV so wie ihr es gerne hättet und versucht Damit euer Tun und Handeln zu legitimieren. Und steckt damit vielleicht auch noch Mitleser an, die dann der Meinung sind, dies sei in Ordnung...

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  • MasterOfPuppets
    antwortet
    Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
    Das ist einfach nur unfassbar!
    Sehe ich auch so!

    Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
    Es gibt einschlägige Interpretationen davon die wir dir vorgelegt haben. Selbst juristen haben darüber geurteilt und du bleibst dabei.
    Stimmt und anhand dieser einschlägigen "Interpreationen" (sollten es nicht besser Regeln anstelle von Vermutungen sein?) haben wir dir gezeigt, dass du eben nicht verstanden hast, was darin steht. Selbst Juristenurteile konnte ich keine von dir lesen.

    Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
    Jeder der das liest fühlt sich darin bestärkt sein Kram selbst machen zu dürfen.
    Dazu kann ich mir nur dem anschließen:
    Zitat von denism91 Beitrag anzeigen
    Das wurde so nie gesagt. Es hat immer eine Abnahme inkl. Messprotokoll zu erfolgen!
    Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
    Wenn ich hier Forenbetreiber wäre würde ich das kommentarlos alles löschen.
    Stimmt, vorallem auch deine fantasievollen Interpretationen von NAV und TAB.

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  • denism91
    antwortet
    Das ist einfach nur unfassbar!
    Ganz genau!

    Es gibt einschlägige Interpretationen davon
    Stimmt, die scheinst du aber nicht zu verstehen.
    In der NAV sowie auch in der TAB ist eindeutig geregelt wessen Zuständigkeitsbereich bis wohin geht!

    Jeder der das liest fühlt sich darin bestärkt sein Kram selbst machen zu dürfen.
    Das wurde so nie gesagt. Es hat immer eine Abnahme inkl. Messprotokoll zu erfolgen!

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  • larsrosen
    antwortet
    Das ist einfach nur unfassbar!

    Piere weisst du eigentlich was du damit dem Forum hier antust? Es gibt einschlägige Interpretationen davon die wir dir vorgelegt haben. Selbst juristen haben darüber geurteilt und du bleibst dabei.
    Jeder der das liest fühlt sich darin bestärkt sein Kram selbst machen zu dürfen.
    Wenn ich hier Forenbetreiber wäre würde ich das kommentarlos alles löschen.

    tsb2001 lass es, das bringt nix. Hoffentlich springen da nicht mehr mit drauf.

    MathiasS kannst du das alles löschen oder zumindest verschieben?

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  • MasterOfPuppets
    antwortet
    „Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z. B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z. B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen. Den elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und Hilfsmittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gestellt werden.“
    Definition nach Berufsgenossenschaftliche Vorschriften DGUV V 3: „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
    Heißt für mich man müsste auch ein konzessioniertes Unternehmen beauftragen, dass einem den Fön in die Steckdose steckt wenn man ganz genau ist .
    Denn dieser fällt, laut Definition, auch unter ein elektrisches Betriebsmittel, dass hinter der Übergabestelle zum Einsatz kommt, ganz egal ob es nun einen Laienbedienbaren Schukostecker hat, es ist und bleibt ein elektrisches Betriebsmittel, das dem Anwenden von elektrischer Energie (verbrauchen) dient.

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  • tsb2001
    antwortet
    Zur Info: die Messeinrichtung ist ausgenommen, weil der Messstellenbetreiber ein anderer sein kann. Einfach gesprochen darf der Stromverkäufer seinen eigenen Zähler einbauen und muss nicht den des Netzbetreibers nutzen. Das beste Beispiel bietet dabei ist zum Beispiel „Yellowstrom“, die zeitweilig (ich weiß nicht, ob das immer noch so ist) den vorhandenen Zähler gegen einen eigenen ausgetauscht haben. Daher die Ausnahme.
    Das ist nicht umgekehrt!

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  • denism91
    antwortet
    aaaaaahh, es ist doch noch nicht Schluss.
    Ich geh mir Popcorn holen

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